Allgemeine Geschäftsbedingungen -
bitte zum akzeptieren der AGBs nach unten scrollen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gilt für die Anmeldung und Teilnahme am FCK Sommercamp 2023 des 1.FC Kalchreuth e.V. (Fürther Straße 26, 90562 Kalchreuth, vertreten durch den Vorstand Peter Höfler).
2. Teilnahme
Die Anmeldung kann nur von einem bzw. den Erziehungsberechtigten des entsprechenden Teilnehmers durchgeführt und bestätigt werden. Die Teilnehmeranzahl ist bei jeder Veranstaltung begrenzt. Die Plätze werden nach Zeitpunkt der Buchung vergeben, bis die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist. Sollte die Anzahl der Anmeldungen für eine Veranstaltung die mögliche/zulässige Teilnehmerzahl übersteigen, ist eine Anmeldung auf die Warteliste möglich.
Sollten gesundheitliche Beeinträchtigungen (bspw. Allergien oder Handicaps) vorliegen oder eine Medikamenteneinnahme nötig sein ist/sind der/die Erziehungsberechtigte/n des Teilnehmers ist/sind verpflichtet bei der Anmeldung und zum jeweiligen Leistungsbeginn der Veranstaltung des 1.FC Kalchreuth den jeweiligen Aufsichtspersonen schriftlich darüber zu informieren.
Im Falle von Veranstaltungen, die eine sportliche Betätigung des Teilnehmers erfordern, erklären der/die Erziehungsberechtigte/n des Teilnehmers mit der Anmeldung, dass der Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist und das vorgesehene Veranstaltungsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann.
3. Gegenstand der Veranstaltung / Ausfall / Anmeldung
Der Gegenstand der jeweiligen Veranstaltung und die damit verbundenen Leistungen werden in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannt.
Der 1. FC Kalchreuth e. V. hat das Recht, jederzeit, wenn sie dies für notwendig hält und dies von ihr nicht zweckwidrig herbeigeführt wurde, Programmpunkte zu verändern oder zu streichen und Rahmendaten der Veranstaltung zu verändern, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Im Falle eines Ausfalls oder bei Absage der Veranstaltung verursacht durch den Veranstalter erhalten die Teilnehmer die Teilnahmegebühr zurück.
Der/Die Erziehungsberechtigte/n ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu dem Teilnehmer zu machen. Nach Eingang der Anmeldung, erhält der/die Erziehungsberechtigte/n eine Bestätigung des Empfangs der Anmeldung.
Ein rechtswirksamer Vertrag über die Teilnahme kommt erst mit Versendung der elektronischen Teilnahmebestätigung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mailadresse sowie dem Eingang der Teilnahmegebühr bei der in der Anmeldebestätigung geschriebenen Kontoverbindung des 1.FC Kalchreuth e.V. zustande.
4. Rücktritt / Rücktrittskosten
Der Rücktritt vom Vertrag ist für den Teilnehmer unter folgenden Bedingungen möglich. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen (1. FC Kalchreuth e.V., Fürther Straße 26, 90562 Kalchreuth, sommercamp@fc-kalchreuth.de). Entscheidend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim 1. FC Kalchreuthe.V.. Nimmt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung an der Veranstaltung nicht teil, so gilt dies als am ersten Tag einer Veranstaltung erklärter Rücktritt vom Vertrag.
Folgendes Rücktrittsrecht haben die Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten nach Eingang der Anmeldebestätigung:
Bei Absage der Teilnahme an einem Fußballcamp gelten folgende Regelungen:
1. Tritt der Teilnehmer früher als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, wird er von seiner Zahlungspflicht befreit und erhält er bereits geleistete Zahlungen erstattet.
2. Tritt er 14 oder weniger Tage vor der Veranstaltung zurück oder erscheint er nicht zur Veranstaltung, so gilt Folgendes
a) Kann der Teilnehmer aufgrund Krankheit oder Verletzung nicht an der Veranstaltung teilnehmen, wird er von der Zahlungspflicht frei und erhält bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet, sofern und sobald er über die Krankheit/Verletzung ein ärztliches Attest vorgelegt hat
b) In allen anderen, nicht unter Ziff.1 oder 2a) fallenden Fällen hat der Teilnehmer einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr zu bezahlen (erhält also im Falle einer bereits in voller Höhe erfolgten Vorauszahlung 50% davon erstattet). Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden beim Veranstalter überhaupt nicht entstanden oder nur in geringerer Höhe eingetreten ist.
3. Im Falle von personalisierten Veranstaltungsinhalten, welche im Anmeldeformular angegeben wurden (bspw. personalisierter T-Shirts) ist der Teilnehmer bei einem Rücktritt ab 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung verpflichtet, den personalisierten Veranstaltungsinhalt zum angegebenen Preis abzunehmen.
4. Der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte/n hat/haben nach § 309, Ziff. 5 BGB die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Wird die Teilnahme aus gleich welchen Gründen während der Veranstaltung abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
5. Rücktritt und Kündigung durch den 1. FC Kalchreuth e. V.
Der 1. FC Kalchreuth e. V. kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
5.1 Einhaltung der Regeln für Veranstaltungen
Hält sich der Teilnehmer nicht an die Regeln der Veranstaltung (z.B. Gewalt, Vandalismus, etc.) behält sich der 1. FC Kalchreuth e. V. vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Nach einem solchen Ausschluss entfällt der Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
6. Teilnahmegebühr, Zahlungsmodalitäten
Die Teilnahmegebühr der gebuchten Veranstaltung ist im Voraus zu entrichten. Andernfalls kann die Teilnahme verweigert werden. In Ausnahmefällen können sind nach Absprache Abweichungen dieser Regelung möglich. Die Art der Bezahlung ist dem Anmeldeformular zu entnehmen. Bezahlung via Überweisung der Teilnahmegebühr erfolgt grundsätzlich nach der elektronischen Teilnahmebestätigung durch den 1. FC Kalchreuth e.V. Bei ausgewählten Veranstaltungen muss die Teilnahmegebühr/das Eintrittsgeld vor Ort am Tag der Veranstaltung bar entrichtet werden. Dies ist der Anmeldebestätigung zu entnehmen.
7. Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen
Die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte/n erklären sich mit der Anmeldung zu der Veranstaltung damit einverstanden, dass die vom 1. FC Kalchreuth e.V. im Zusammenhang mit der Veranstaltung angefertigte Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen zeitlich und räumlich unbegrenzt in den vereinseigenen Medien verwendet, d.h. hergestellt, verbreitet, vervielfältigt oder veröffentlicht werden.
8. Einwilligung zur Nutzung und Weitergabe persönlicher Daten
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklären sich die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten vom 1. FC Kalchreuth e.V. im Sinne von Art. 6 Absatz 1 DSGVO und ihrem jeweiligen Veranstaltungspartner gespeichert werden. Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung erhoben, verarbeitet und genutzt. Der 1. FC Kalchreuth e. V. sowie ggf. der jeweilige Veranstaltungspartner achten auf einen vertraulichen Umgang der Daten. Fragen zu persönlichen Daten, deren Berichtigung, Löschung oder Sperrung können die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte/n jederzeit von 1. FC Kalchreuthe.V. verlangen. Entsprechende Anfragen können per E-Mail an sommercamp@fc-kalchreuth.de gerichtet werden.
Mit Akzeptieren der AGBs willigt der Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigen ein, einen Newsletter vom 1.FC Kalchreuth zu bekommen, der Werbeinhalte über die Sponsoren des FCK Sommercamps beinhaltet.
9. Aufsicht
Die Aufsichtspflicht wird während allen Veranstaltungen gemäß Jugendschutz durch Mitarbeiter der 1. FC Kalchreuth e.V. und/oder beauftragten Dritten sichergestellt.
Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Aufsichtspersonen (darunter fallen u.a. Betreuer, Begleitpersonen, Trainer und Sportlehrer) Folge zu leisten. Werden Anweisungen oder Forderungen der Mitarbeiter an den Teilnehmer nicht eingehalten ist diesem erlaubt den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Im Falle entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühren.
10. Krankenversicherung / Medizinische Versorgung
Erkrankt oder verletzt sich ein Teilnehmer während der Veranstaltung, so wird der 1. FC Kalchreuth e.V. bzw. dessen beauftragte Dritte durch die Erziehungsberechtigte/n des Teilnehmers bevollmächtigt, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder einen Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten dem 1. FC Kalchreuth e.V. durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so wird der 1. FC Kalchreuth e.V. diese ggfls. dem Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten in Rechnung stellen.
11. Haftung
11.1 Der 1. FC Kalchreuth e. V. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen, die Richtigkeit der Veranstaltung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt der 1. FC Kalchreuth e. V. keine Haftung. Für vom Teilnehmer zu vertretendem Ausfall von Veranstaltungsleistungen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.
11.2 Der 1. FC Kalchreuth e. V. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung des 1. FC Kalchreuth e. V. auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Der 1. FC Kalchreuth e. V. haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.
11.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für schuldhaft herbeigeführte Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für die Haftung für Ansprüche des Teilnehmers aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder aufgrund arglistiger Täuschung sowie bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist hiermit nicht verbunden.
11.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des 1. FC Kalchreuth e. V..
12. Datenschutz
Bei allen Vorgängen der Datenschutzverarbeitung verfährt der 1. FC Kalchreuth e. V. nach den gesetzlichen Vorschriften.
13. Anwendbares Recht, Mündliche Nebenabreden, Teilunwirksamkeit, Rechtsweg
13.1 Es gilt deutsches Recht.
13.2 Hat der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums als Deutschland, so bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen seines Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten.
13.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.4 Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
14. Alternative Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.