1. Einzugsermächtigung
Ich ermächtige CSG Gelsenkirchen-Bulmke e.V. widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen
bei Fälligkeit durch Lastschriftverfahren von meinem Konto einzuziehen.
2. SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige CSG Gelsenkirchen -Bulmke e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift
einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von CSG-GelsenkirchenBulmke e.V. auf
mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des
belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Zahlungsart: Widerkehrende Zahlung