Wir hoffen, dass wir Ihnen damit eine Freude bereiten konnten. Gleichzeitig bestätigen wir Ihnen hiermit, dass wir für die o.g. Zuwendung bereits die pauschale Steuer nach § 37b EStG übernommen haben. Sie brauchen daher die Zuwendung nicht als Betriebseinnahme zu versteuern.
Bitte nehmen Sie dieses Schreiben zu Ihren Steuerunterlagen. Es dient Ihnen als Nachweis gegenüber Ihrem Finanzamt.
Mit freundlichen Grüßen