Definition Handrollstuhl
Unter dieser Kategorie werden Rollstühle verstanden, welche in ihrer Art einer zweckmässigen und gebrauchsfertigen Ausführung entsprechen. Zu einer solchen gehören:
• Fester oder faltbarer Rahmen
• Hinterräder und schwenkbare Vorderräder
• Bremsen
• Sitz- und Rückenbezüge
• Beinstützen
• Armauflagen/Seitenteile
Die Kategorien ADAPTIV, KINDER, SPEZIAL können auch als Fahrgestell für die Aufnahme von Sitzversorgungen (Sitzorthetik gemäss Tarif SVOT) verwendet werden.
Die grundsätzliche Funktionstauglichkeit und Sicherheit muss durch die CE-Kennzeichnung, die Konformitätserklärung und die Produktinformation in Deutsch, Französisch, Italienisch erbracht werden. (Medizinprodukte Verordnung MepV und Richtlinie 93/42/EWG)
Es können nur die Positionen zusätzlich verrechnet werden, welche in der Liste der behinderungsbedingten Optionen aufgeführt sind. (Anhang zu Antragsformular zur Abgabe eines Rollstuhls)