Uns ist bekannt, dass die Offenlegung/Hinterlegung im Unternehmensregister kostenpflichtig ist. Die Registergebühren und die Kosten für die Erstellung der elektronischen Bilanz trägt die Gesellschaft.
Wir haben den nachfolgenden Jahresabschluss auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Bitte nehmen Sie die elektronische Offenlegung / Hinterlegung im Unternehmensregister vor: