• Eintrittserklärung TuS 1945 Deuz e.V.

    Eintrittserklärung TuS 1945 Deuz e.V.

    Ich beantrage hiermit die Aufnahme in den Turn- und Sportverein Deuz und verpflichte mich, die Mitgliedschaft für mindestens ein Jahr aufrecht zu erhalten (gem. §4.2 der Vereinsatzung)
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  • Bei Familienbeitrag bitte alle Mitglieder und Geburtstage eintragen.

  • Ich ermächtige den TuS Deuz 1945 e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom TuS Deuz auf mein
    Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
    Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
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  • Anmerkungen:

     
    Eine Mitgliedschaft kann nur schriftlich mit einer Frist von mindestens 4 (vier) Wochen zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung richten Sie bitte an: kuendigung@tus-deuz.de
    Die Satzung Ordnungen und die Beschlüsse (tus-deuz.de) erkenne ich an. Gläubiger-ID Nummer: DE04ZZZ00000552312.
    Weiterhin erkenne ich an, dass der Verein meine Daten im Rahmen der
    Mitgliederverwaltung speichert und ausschließlich für vereinsinterne Zwecke verwendet. Mir steht hierüber ein Auskunftsrecht zu. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies zur Erbringung der Vereinsdienste erforderlich ist. Bei Austritt werden die Daten des Mitglieds aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden
    Mitglieds werden auf Antrag gelöscht. Daten die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden
     
    Beim Eintritt innerhalb des Jahres wird zum Einzug im Februar bzw. August der Beitrag anteilig für die bisherige Mitgliedschaft als Sonderzahlung mit eingezogen.
     
    Das Merkblatt zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen.
  • Bei einer Abmahnung der Beitragszahlung wird eine Verwaltungsgebühr von 3,- € erhoben Der Austritt ist nur zum Jahresende möglich.

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