Gebührenvereinbarung
Diese Mandatsvereinbarung umfasst die oben beschriebene, ausgewählte Dienstleistung.
Die nachfolgend vereinbarte Honorierung wird gem. § 4 StBVV anstelle der Vergütung nach der StBVV oder den gesetzlichen Vorschriften über den Auslagenersatz getroffen. Sofern Aufträge außerhalb dieser Vereinbarung an die Kanzlei erteilt werden sollen, geschieht dies ebenfalls auf Basis der vorliegenden Übersicht und stellt somit entweder eine fallweise oder eine dauerhafte Ergänzung dieser Mandatsvereinbarung dar.
Zur vereinbarten Vergütung fällt zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer an. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten. Die Vergütung ist ohne Abzug nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
Es besteht Einverständnis darüber dass die Rechnungsstellung in Textform gem. § 9 Abs. 1 StBVV erstellt werden darf. Einer persönlichen Unterschrift oder einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 126a BGB bedarf es daher nicht.