Auftrag: Beratungstätigkeiten
  • Auftrag: Beratungstätigkeit

    und Gebührenvereinbarung
  • Gebührenvereinbarung

    Diese Mandatsvereinbarung umfasst die oben beschriebene, ausgewählte Dienstleistung.

    Die nachfolgend vereinbarte Honorierung wird gem. § 4 StBVV anstelle der Vergütung nach der StBVV oder den gesetzlichen Vorschriften über den Auslagenersatz getroffen. Sofern Aufträge außerhalb dieser Vereinbarung an die Kanzlei erteilt werden sollen, geschieht dies ebenfalls auf Basis der vorliegenden Übersicht und stellt somit entweder eine fallweise oder eine dauerhafte Ergänzung dieser Mandatsvereinbarung dar. 

    Zur vereinbarten Vergütung fällt zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer an. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten. Die Vergütung ist ohne Abzug nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

    Es besteht Einverständnis darüber dass die Rechnungsstellung in Textform gem. § 9 Abs. 1 StBVV erstellt werden darf. Einer persönlichen Unterschrift oder einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 126a BGB bedarf es daher nicht.

  • Vereinbarte Netto-Gebühren(sätze):

    Bearbeiter                     Euro je Stunde
    Berufsträger (Steuerberater, WP, RA)                     145,00
    Steuerfachwirt                     95,00
    Steuerfachangestellter                     75,00
  • Die Vergütungsvereinbarung wird für einen Zeitraum von 12 Monaten vereinbart. Sie verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn diese nicht drei Monate vor Ablauf eines Jahres gekündigt wird.

    Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die vereinbarten Gebühren die gesetzlichen evtl. unter- oder überschreiten können.

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