Die gesetzliche Bindefrist für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung beträgt 5 Jahre.
Diese Bindefrist von 5 Jahren ist bei einem Verzicht in 2018 bereits (in 2022) .
Durch Widerruf des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung werden Sie wieder Kleinunternehmer. Folge: Bei einem Kleinunternehmer wird keine Umsatzsteuer erhoben, weder für die Einspeisung noch für den Strom-Eigenverbrauch.
Unsere Empfehlung:
Die Anwendung des Plattenbergmodells ist NICHT notwendigt.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie allerdings noch den Vorsteuerberichtigungszeitraum von 60 Monaten. Liegt die Anschaffung ab dem Kalenderjahr des Widerrufs noch keine 5 Jahre (60 Monate) zurück, so muss pro Monat die Vorsteuer mit 1/60tel zurückgezahlt werden. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, den Verzicht zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung erst ein Jahr später zu widerrufen.