§1 - Mitgliedsbeitrag:
Die Beitragspflicht und somit der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit dem Eintritt in die DPSG. Der Jahresbeitrag beträgt 96,- € und 90,- € für Geschwisterkinder. Bei Eintritt während des ersten Halbjahres beträgt der Beitrag 100%, im zweiten Halbjahr 60% (57,60 €) des Jahresbeitrages.
Die Zahlung der Jahresbeiträge muss bis zum 15.01. jeden Jahres per Banküberweisung getätigt werden. Sollte es zu einem Zahlungsverzug kommen, sehen wir uns leider gezwungen eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6,- € zu erheben. Dieser ist leider erforderlich da der Verband die Beiträge pünktlich von unserem Bankkonto einzieht und uns dadurch ggf. Zinskosten und/oder -verluste entstehen. Konto- und Adressänderungen müssen rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Der Beitrag wird aufgeteilt auf die Stammes-, Bezirks-, Diözesan- und Bundesebene. Darüber hinaus werden aus dem Beitrag die Verbandszeitschriften, die Versicherungsprämien, die Beiträge für den BDKJ, den Weltbund der Pfadfinder, den deutschen Bundesjugendring und alle sonstigen Leistungen finanziert. Der Stammesanteil wird von der Stammesversammlung und der übrige Anteil von der Bundesversammlung der DPSG beschlossen.
§2 - Elektronisches Speichern der Daten:
Die Personendaten werden, DSGVO konform, durch die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg und unserem Stamm ausschließlich für verbandliche Zwecke elektronisch gespeichert und verarbeitet.
§3 - Bild- und Tonrechte:
Alle Bild- und Tonrechte, an Bild- und Videomaterialien, die während Veranstaltungen, Aktionen oder den Gruppenstunden des Stammes entstehen, liegen beim Stammesvorstand. Dieses erlaubt ausdrücklich das Bereitstellen auf den Social-Media-Kanälen des Stammes und auf deren Homepages.
Gemäß der DSGVO: jeder kann dieser Regelung widersprechen. Der Widerspruch hierzu muss schriftlich erfolgen.
§4 - Beitritt – Einwilligung des gesetzlichen Vertreters – Ausscheiden:
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Abgabe der unterschriebenen oder digitalen Anmeldung und mit Zahlung des ersten Jahresbeitrages. Für die Mitgliedschaft Minderjähriger ist die Einwilligung eines Elternteils (Vormund) erforderlich.
Das Ausscheiden erfolgt nach Satzung des Verbandes durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem zuständigen Vorstand. Es gibt keine Kündigungsfrist, es können aber nur Kündigungen zum 30.06. oder 31.12. gewährt werden. Beim Ausscheiden bis zum 30.06. behalten wir uns 60% des Jahresbeitrags ein. Nach dem 30.06. wird der gesamte Jahresbeitrag einbehalten. Dies liegt daran, dass der Verband zum 01.01. und 01.07. des laufenden Kalenderjahres, die Mitgliedbeiträge für das entsprechende Halbjahr einzieht.
§5 - Veranstaltungen:
Die Anmeldungen an kostenpflichtigen Aktionen, Ausflügen und Lagern ist verbindlich.
Bei Rücktritt oder nicht Antritt an den soeben genannten Veranstaltungen, erfolgt keine Rückerstattung des bis dahin bezahlten Teilnehmerbeitrags.
Ausnahme
Sollte kurzfristig und unvorhersehbar der Gesundheitszustand des Teilnehmers, die Teilnahme an den genannten Veranstaltungen nicht ermöglichen, erfolgt eine anteilige Rückerstattung.
D.h. die Höhe der Rückerstattung richtet sich dann nach den fixen Kosten der Veranstaltung und erfolgt erst nach der Endabrechnung der jeweiligen Veranstaltung.
(Frühestens 14 Tage nach Veranstaltung, dann aber Innerhalb von 4 Wochen)
§6 - Pandemien und weitere Umwelteinflüsse:
Gruppenstunden /-treffen
Sollte aufgrund einer auftretenden oder laufenden Pandemie und der daraus resultierenden Verordnung keine Möglichkeit bestehen, die regelmäßigen Gruppenstunden bzw. -treffen in Präsenz stattfindenden zu lassen, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Jahresbeitrags.
Sollten die Gruppenstunden bzw. -treffen, aufgrund behördlicher Vorgaben, nicht in Präsenz stattfinden können, wird es ein entsprechendes alternativ Angebot geben.
Kostenpflichtige Veranstaltungen
Sollte aufgrund einer auftretenden oder aktuellen Pandemie keine Möglichkeit bestehen, eine geplante und kostenpflichtige Veranstaltung stattfindenden zu lassen, besteht kein Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags.
Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach den fixen Kosten der Veranstaltung und erfolgt erst nach der Endabrechnung der jeweiligen Veranstaltung.
(Frühestens 14 Tage nach Veranstaltung, dann aber Innerhalb von 4 Wochen)
Ausnahme
Eine vollständige Rückerstattung kann nur erfolgen, wenn:
1. vom Bundes- oder Landtag ein entsprechendes „Rettungspaket“ verabschiedet wird.
Die Rückerstattung erfolgt dann nach Auszahlung des Bundes bzw. Landes.
2. eine entsprechende Reiseversicherung abgeschlossen wird. Diese ist kostenpflichtig und von jedem Teilnehmer selbst zu tragen. Die Rückerstattung erfolgt dann über die jeweilige Versicherung.
Das gleiche gilt auch für alle weiteren Umwelteinflüsse die das Stattfinden der Gruppenstunden bzw. - treffen und der kostenpflichtigen Veranstaltung unmöglich machen. (z.B. Unwetter, Hochwasser, Brand etc.)
Fragen?
Bei Fragen oder Problemen (ob es inhaltliche, pädagogische oder technische sind) bitten wir Sie, sich direkt bei den Gruppenleitern, dem Vorstand oder den Elternvertretern zu melden, um diese schnellstmöglich zu klären.
Alles Weitere wird durch die aktuellste Satzung der DPSG beschrieben & vorgegeben. Diese finden Sie auf der Homepage des DPSG (www.dpsg.de) unter: Über Uns > Satzung, Ordnung & Konzept