Hiermit übertrage/n ich/wir die Aufsichts- und Fürsorge gemäß dem Jugendschutzgesetz die Aufsichts- und Fürsorgepflicht für mein unten genanntes Kind für die Dauer des Aufenthaltes der Trainingseinheiten, Wettkämpfe und Events, inklusive eventueller Hin- und Rückfahrt mit einem öffentlichen, privaten oder gebuchten Verkehrsmittel an die Coaches des meinem Kind zugehörigen Teams.
Die Aufsichtspflicht der Coaches beginnt und endet jeweils mit den angegebenen Zeiten eines Trainings, Events oder Wettkampfs. Eine Vorverlagerung der Aufsichtspflicht, insbesondere eine stillschweigende Übernahme der Aufsichtspflicht kommt nicht durch das Aufschließen der Tür zur Sportstätte und oder das Hineinlassen der Kinder vor Beginn des jeweiligen Trainings, Events oder Wettkampfs zu Stande. Es werden nur Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, welche auch Mitglieder der Abteilung Cheerleading sind.