• QuickCheck E-Gabelstapler

    Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
  • Dies ist der indikative Rechner für die Zuschusshöhe für Elektro-Gabelstapler über das Programm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 4 (EEW) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der dargestellte Zuschuss gewährleistet in keinster Weise die tatsächliche Höhe des Zuschusses.

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  • Fördertopf und Zuschusshöhe

  • Die europäische Förderlandschaft ist vor allem durch zwei Fördertöpfe geprägt. Zum einen gibt es die De-minimis-Verordnung. Hier werden maximal 200.000 € Zuschüsse innerhalb von drei Kalenderjahren an Unternehmen und deren Partner und Verbundunternehmen gemeinsam ausgezahlt. Bei größeren Unternehmen und Konzernen ist daher dieser Topf schnell aufgebraucht. 

    Der Vorteil bei diesem Topf ist die direkte Anrechnung der Zuschussquote auf die Investitionskosten. Es bedarf keiner Referenz.

    Der zweite Fördertopf ist AGVO. Hierunter fallen diverse Regelungen, die hier vereinfacht kurz vorgestellt werden. 

    1. Reine Effizienzmaßnahmen. Handelt es sich bei der umzusetzenden Maßnahme um eine reine Effizienzmaßnahme, z.B. Dämmung von Anlagen, Nutzung von Abwärme oder Ersatz von nicht-defekten Anlagen, die noch nicht abgeschrieben sind, werden diese wie die De-minimis Maßnahmen behandelt. Es bedarf keiner Referenz und die Zuschussquote wird direkt auf die Investitionskosten angerechnet. Bei reinen Effizienzmaßnahmen sollte daher dieses Programm gewählt werden, da so das De-minimis-Budget nicht angefasst wird und hohe Zuschüsse möglich sind.

    2. KMU-Regelung. Für Klein- und Mittelständische Unternehmen gibt es seit dem 01.05.23 die Möglichkeit die AGVO KMU-Regelung in Anspruch zu nehmen. Wie bei De-Minimis oder reinen Effizienzmaßnahmen bedarf es keiner Referenz, jedoch gibt es nur deutlich geringere Zuschussquoten (i.d.R. 30% weniger). Daher ist dies nur interessant, wenn der 3. Fall (Referenzbetrachtung) weniger Zuschüsse bietet und kein De-minimis-Budget mehr vorhanden ist.

    3. Referenzbetrachtung. Für all die Maßnahmen, die keine reinen Effizienzmaßnahmen sind und nicht nach De-minimis oder nach der KMU-Regelung gefördert werden können, wird eine Referenz benötigt. Die Referenz muss dasselbe wie die geplante Maßnahmen leisten können (gleicher Systemnutzen, wie Motorleistung usw.). Die Kosten für die Referenzmaßnahme werden von den Investitionskosten der tatsächlich geplanten Maßnahme abgezogen. Dies nennt sich Investitionsmehrkosten. Die normale Zuschussquote wird nun auf diese Investitionsmehrkosten bezogen. So erhalten Sie immer weniger als bei reinen Effizienzmaßnahmen oder De-Minimis-Maßnahmen. Fallen die Kosten aber für die Referenz relativ gering aus, ist dies der beste Weg, um ohne De-Minimis-Beschränkung einen hohen Zuschuss zu erhalten.

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