Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für die Vergütung nebenberuflicher ÜbungsleiterInnen, VereinsmanagerInnen und JugendleiterInnen mit staatlicher Anerkennung für den Einsatz in den Vereinen in dem Jahr 2022
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Hinweise und Bestätigungen
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Ich bestätige offizieller Vereinsvertreter zu sein und bevollmächtigt den Antrag zu stellen.
Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@sportkreis-ma.de widerrufen.
Es kann nur ein Kreiszuschuss gewährt werden, wenn der entsprechende Übungsleiter eine gültige Übungsleiterlizenz für das abzurechnende Jahr besitzt. Vorprüfung erfolgt durch den Badischen Sportbund. Im Zweifelsfall wird der Rhein-Neckar-Kreis sich bezüglich Rückfragen dorthin wenden.
Vereinswechsel der Übungsleiter im laufenden Jahr sind mit Datum und Name des früheren Vereins anzugeben. Auch hier sind Rückfragen des Rhein-Neckar-Kreises möglich.
Anmerkungen
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