Probestunden
Eine unverbindliche Probestunde ist nach vorheriger Absprache mit der Kursleitung möglich. Die Probestunde à 90 Minuten kostet 13 Euro und ist nach der Teilnahme zu zahlen.
Anmeldung
Für die Teilnahme an den Yogakursen ist eine schriftliche Anmeldung über dieses Formular erforderlich und bei Absenden verbindlich. Die Teilnahme an den Yogakursen geschieht grundsätzlich auf eigene Verantwortung der Teilnehmer/innen. Die Kursgebühr ist nach Rechnungserhalt vor Beginn des Kurses auf das angegebene Konto zu entrichten. Ein Platz in einem Yogakurs gilt erst nach verbindlicher schriftlicher Anmeldung sowie Zahlungseingang der Kursgebühr als reserviert.
Abmeldung
Kursverträge für neue Kurse sind spätestens eine Woche vor Kursbeginn kostenlos zu kündigen. Bei späterem Rücktritt bis 1 Tag vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr fällig, außer es wird ein/e Ersatzteilnehmer/in gestellt. Bei späterem Abbruch, gleich welcher Ursache, bei Nichterscheinen oder Krankheit ist die gesamte Kursgebühr zu zahlen, außer es wird ein/e Ersatzteilnehmer/in gestellt.
Teilnahmebescheinigungen
Auf Wunsch wird bei regelmäßiger Teilnahme an einem zertifizierten Präventionskurs (mindestens 8 von 10 Terminen) eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, mit der die Teilnehmerin/der Teilnehmer die Bezuschussung des Kurses durch die gesetzliche Krankenversicherung beantragen kann.
Teilnahmefähigkeit
Bei allen Kursen und Workshops ist Selbstverantwortlichkeit und normale psychische und physische Belastbarkeit vorausgesetzt. Bei akuten körperlichen oder psychischen Problemen sollte vorher mit dem Arzt abgeklärt werden, ob Yogastunden zu diesem Zeitpunkt sinnvoll sind. Die Teilnahme an allen Kursen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Kursorganisation / Nachholtermine
Für das Zustandekommen eines Yogakurses sind mindestens Anmeldungen erforderlich. Der Yogaunterricht findet einmal wöchentlich statt und umfasst eine Dauer von je 90 Minuten. Bei Versäumnis der Yogastunde durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer gibt es keinen Anspruch auf einen Nachholtermin.
Im Falle von Krankheit oder anderweitiger Verhinderung der Kursleiterin wird eine geeignete Vertretung gestellt, bzw. der ausgefallene Unterricht wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Eventuelle Nachholtermine werden vor Kursbeginn mitgeteilt und sind von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer einzuplanen. Der Ausfall einer Übungseinheit (und Nachholen der Stunde an einem Ersatztermin) berechtigt die Teilnehmerin/den Teilnehmer nicht zu einer Kürzung der gezahlten Kursgebühr.