Teilnahmebedingungen
für die Demo beim CSD Hanau
§ 1 Grundlage | Politische Demonstration | Gestaltung
(1) Die Teilnahme an der Demonstration ist eine Teilnahme an einer angemeldeten politischen Demonstration im Sinne des Versammlungsgesetzes. Veranstalter der Demonstration ist der CSD Hanau e.V., der die Versammlungsleitung Herrn Paul Kühle übertragen hat.
(2) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer insgesamt und jede einzelne Teilnehmerin und jeder einzelne Teilnehmer stellen sicher, dass der Charakter der Demonstration als einer politischen Demonstration erhalten bleibt. Dies bedeutet, dass die Teilnahme (insbesondere die Teilnahme von Fahrzeugen) mit der politischen Demonstration im Zusammenhang stehen muss. Reine Werbeformationen und kommerzielle Verkaufsaktionen o.ä. sind untersagt. Um den Charakter einer politischen Demonstration zu gewährleisten, ist die Verwendung von Konfettikanonen, Luftschlangen oder sonstigen Wurfmaterialien (z.B. Biertropffänger) nicht erlaubt.
(3) Bei der Gestaltung der sichtbaren Außenfläche von Fahrzeugen oder Bannern (von Fußgruppen, o.ä.) müssen die politischen Forderungen mindestens 75 Prozent des zur Verfügung stehenden Platzes einnehmen. Bei der Teilnahme von Fahrzeugen ist folgende Plakatierung mit dem jeweiligen Motto im Format von mindestens DIN A2 oder größer vorgeschrieben: PKW einmal auf der Motorhaube. Bei LKW je einmal auf Fahrer- und Beifahrertür.
(4) Der Versammlungsleiter behält sich das Recht vor, zu entscheiden, welche Inhalte als kommerziell gelten und welche nicht.
(5) Die Fahrzeuge werden hinsichtlich dieser Vorgaben überprüft. Sofern das Fahrzeug den Vorgaben nicht entspricht, muss (soweit möglich) ggf. entsprechende Werbung entfernt werden oder das Fahrzeug darf nicht teilnehmen.
§ 2 Aufstellung | Teilnehmerkarte | Streckenverlauf | Kundgebung
(1) Die Aufstellung zur Demonstration erfolgt zu dem von der Versammlungsleitung mitgeteilten Zeitpunkt und Ort. Das gleiche gilt für die Abfahrt, das Ende und die Route der Demonstration.
(2) Die Aufstellung der Demonstration findet im Bereich der Boschstraße auf der Höhe des Arbeitsamtes statt. Die Zufahrt der Fahrzeuge zum Aufstellungsbereich erfolgt ausschließlich über die Ottostraße und die Daimlerstraße. Die Reihenfolge der Fahrzeuge und Fußgruppen ergibt sich aus der zugeteilten Teilnahmenummer, die jeder Fußgruppe oder Fahrzeug über die Teilnahmekarte nach Absatz 3 mitgeteilt wird. Jeder Teilnahmenummer ist ein Aufstellfläche bei der Aufstellung zu gewiesen, die Demo-Ordner werden am Aufstellungsort die Fahrzeuge und Fußgruppen entsprechend einweisen.
(3) Jeder teilnehmende Fußgruppe oder Fahrzeug erhält in den Tagen vor der Demonstration ein Dokument mit allen notwendigen Informationen zur Teilnahme (Teilnahmekarte). Die Teilnahmekarte ist selbstständig von der Teilnehmerin bzw. vom Teilnehmer auszudrucken und bei Fahrzeugen gut von außen sichtbar im Bereich der Windschutzscheibe anzubringen. Fußgruppen haben die Teilnahmekarte auf Verlangen vorzuzeigen.
(4) Vorbehaltlich der abschließenden Absprache mit den Ordnungsbehörden wird die Demonstration folgende Verlauf haben: Am Hauptbahnhof, Dettinger Straße, Willy-Brandt-Straße, Kurt-Blaum-Platz, Nürnberger Straße, Hirschstraße, Mühlstraße, Am Freiheitsplatz, Bangertstraße, Hospitalstraße, Nußallee, Vor dem Kanaltor, Philippsruher Allee, Olof Palme Haus.
(5) Sollte der Streckenverlauf bis zum Start oder während der Demonstration durch die Versammlungsleitung oder durch die Ordnungsbehörden geändert werden, so sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichtet, dem geänderten Streckenverlauf zu folgen.
(6) Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer leisten ihren Beitrag zu einem flüssigen Verlauf der Demonstration. Dabei ist es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausschließlich in Notfallsituationen gestattet eigenständig mit der eigenen Fußgruppe oder dem teilnehmenden Fahrzeug während der Demonstration auf der Strecke anzuhalten. Sollten während der Demonstration Lücken zwischen den einzelnen Fußgruppen oder Fahrzeugen entstehen, wird nach Möglichkeit die Demonstration seitens Versammlungsleitung angehalten, damit alle Fußgruppen und Fahrzeuge zügig zur nächsten Fußgruppe oder Fahrzeug mir einen Abstand von maximal 3 Metern aufzuschließen können.
(7) Die Kundgebung findet nach abschließender Absprache mit dem Ordnungsamt auf dem Freiheitsplatz statt. In Abhängigkeit der Anzahl der teilnehmenden Fußgruppen und Fahrzeuge wird die Demonstration im Bereich des Freiheitsplatzes so angehalten, dass möglichst alle teilnehmenden Fußgruppen und Fahrzeuge um den Freiheitsplatz versammelt sind. Sobald die Demonstration vollständig angehalten wurde, können Personen die teilnehmenden Fahrzeuge verlassen, um sich auf dem Freiheitsplatz zu versammeln. Gleiches gilt für die teilnehmenden Fußgruppen.
§ 3 Musikbeschallung
(1) Die Lautstärke der Beschallungsanlagen darf die zulässigen Höchstwerte nicht überschreiten. Die Beschallung darf erst mit der Einfahrt auf die Straße "Am Bahnhof" nach dem Kreisverkehr beginnen. Dies gilt insbesondere auch für Soundchecks. Die Lautstärke der Beschallungsanlagen ist so einzustellen, dass ein Lautstärkepegel von nicht mehr als 70 dB (A) gemessen in einem Meter Abstand von der Emissionsquelle erzielt wird. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zudem darum gebeten, die Lautstärke auf Höhe des St. Vinzenz Krankenhauses und des Hospiz Louise de Marillac noch weiter zu reduzieren.
(2) Gruppen, die sich nicht an diese Vorgabe halten, kann die Nutzung des entsprechenden Hilfsmittels (Fahrzeug mit Beschallungsanlage) - umgehend und nach maximal einer Verwarnung - für den weiteren Verlauf der Demonstration untersagt werden. In diesem Fall wird die Beschallungsanlage abgeschaltet und das Fahrzeug bis auf den Fahrer geräumt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können den weiteren Verlauf der Demonstration weiterhin als Fußgruppe teilnehmen.
§ 4 Teilnahme mit Fahrzeugen
(1) Die Fahrzeugführer müssen körperlich und geistig geeignete Personen mit einer gültigen Fahrerlaubnis des an der Demonstration teilnehmenden Fahrzeugs sein. Es besteht prinzipiell für den Fahrer Alkohol- und Drogenverbot, denn auch schon geringer Alkohol- und/oder Drogengenuss kann zu Eignungsmängeln mit allen seinen rechtlichen Konsequenzen führen.
(2) Es dürfen nur Fahrzeuge an der Demonstration teilnehmen, die für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Aufgrund des Verlaufs der Demonstration und der örtlichen Straßenverhältnisse sind Fahrzeuge mit maximal den folgenden Maßen zulässig:
Höhe: |
4,00 Meter |
Breite: |
2,55 Meter |
Länge: |
10,00 Meter |
Die Maximalhöhe bemisst sich von der Standfläche der Reifen bis zum höchsten Punkt der Aufbauten, inklusive vorhandener Dekorationen und stehenden Personen.
(3) Ausnahmen von diesen Größenbeschränkungen können in besonders begründeten Fällen zugelassen werden. Über die Ausnahme entscheidet die Versammlungsleitung.
(4) Die Teilnahme an der Demonstration, ob zu Fuß oder motorisiert, erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters oder Versammlungsleiters für Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen. Die Verkehrssicherung der teilnehmenden Fahrzeuge, Zweiräder, Beförderungsmittel und Fußgruppen liegt jeweils bei dem Teilnehmer selbst. Für die Sicherheit im und um das Fahrzeug haften der Fahrer, der Halter und die einzelne Teilnehmerin bzw. der einzelne Teilnehmer.
(5) Es darf keine wesentliche Veränderung an Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit besonderen Vorschriften unterliegen, wie Zugeinrichtungen, Bremsen, Lenkung etc. vorgenommen, keine An- oder Aufbauten, durch die die zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte überschritten werden.
(6) Bei der Anfahrt zum Aufstellungsraum sowie bei den erforderlichen Rangierarbeiten dürfen sich keine Personen auf der Ladefläche befinden. Die Fahrzeuge müssen mit rutschfesten und sicheren Standflächen, Haltevorrichtungen, Geländer oder Brüstungen ausgerüstet sein. Für jede mitfahrende Person muss eine ausreichende Sicherung gegen Verletzung und Herunterfallen bestehen (Haltegriffe etc.). Die seitlichen Planken/Bracken sind gegen herausnehmen/durchbrechen zu sichern (z.B. durch Spanngurten/Verschraubungen). Ein- und Ausstiege sollten möglichst hinten sein, jedoch nicht auf der Vorderseite des Anhängers. Sie müssen fest am Fahrzeug angebracht sein. Während das Fahrzeug in Bewegung ist, ist das Zu- und Absteigen von Personen untersagt. Bordwände, insbesondere Hebebühnen sind während der Fahrt und des Rangierens geschlossen zu halten. Aus Sicherheitsgründen darf sich während des Demonstrationszuges niemand auf Hebebühnen, Laderampen, Fahrzeugdächern, Kotflügeln, Trittbrettern und dergleichen sowie Zugverbindungen aufhalten. Der Aufbau darf keine scharfkantigen Bauteile aufweisen.
(7) Die Fahrzeuge werden vor und während der Demonstration durch die Versammlungsleitung oder die Demo-Ordner überprüft.
(8) Jede Gruppe ist dazu verpflichtet, ihr Fahrzeug während der gesamten Demonstration durch entsprechende Begleitpersonen (sogenannte Wagenengel) wie folgt zu sichern:
Pkw |
2 Wagenengel gesamt |
Lkw |
2 Wagenengel je Achse |
Für die Wagenengel besteht ein generelles Alkohol- und Drogenverbot.
(9) Die Wagenengel müssen mittels einer Armbinde mit der Aufschrift "ORDNER" deutlich gekennzeichnet sein. Das Mindestalter der Wagenengel beträgt 16 Jahre. Die Wagenengel müssen einen gültigen Personalausweis bei sich tragen und diesen auf Verlangen vorzeigen. Bei einem Wechsel der Wagenengel darf die Position eines Wagenengels nicht zeitweilig unbesetzt sein. Es ist zwingend notwendig, dass die Wagenengel ihre zugeteilte Position am Fahrzeug NICHT verlassen. Dies bedeutet auch, dass die Wagenengel keine Flyer oder Ähnliches verteilen dürfen.
§ 5 Teilnahme mit Fußgruppen
Jede Fußgruppe ist nach Auflage des Ordnungsamtes während der gesamten Demonstration verpflichtet, die eigene Fußgruppe mit entsprechenden Begleitpersonen (Gruppenengel) zu sichern. Pro angefangene 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der eigenen Fußgruppe ist jeweils ein Gruppenengel zu stellen.
Die Gruppenengel müssen mittels einer Armbinde mit der Aufschrift "ORDNER" deutlich gekennzeichnet sein. Das Mindestalter der Gruppenengel beträgt 16 Jahre. Die Gruppenengel müssen einen gültigen Personalausweis bei sich tragen und diesen auf Verlangen vorzeigen.
Bei einem Wechsel der Gruppenengel darf die Position des Gruppenengels nicht zeitweilig unbesetzt sein.
§ 5 Streuartikel | Aufkleber | Lebensmittel | Alkohol | Müll
(1) Die Verteilung und jede sonstige Zurverfügungstellung von Streuartikeln und Werbematerialien mit einem kommerziellen Inhalt ist grundsätzlich untersagt. Streuartikel dürfen nicht vom Fahrzeug ausgeworfen werden.
(2) Kondome, Flyer oder Handzettel, die sich mit einem LSBTIQ*-Thema auseinandersetzen (hierunter fällt auch die Förderung der LSBTIQ*-Community, z.B. von Vereinen und Gruppen) und die keinerlei kommerziellen Zwecken dienen, dürfen verwendet werden.
(3) Informationen über Streumaterial jeglicher Art sowie Muster oder Druckvorlagen von Flyern oder Handzetteln sind bis spätestens eine Woche vor der Demonstration vorab per E-Mail an demo@csdhanu.de zu übersenden.
(4) Während der Demo besteht ein generelles Verbot zur Ausgabe von Aufklebern.
(5) Die Menge des anfallenden Mülls ist so gering wie möglich zu halten. Die Entsorgung des Mülls ist selbstständig zu organisieren. Eine Entsorgung des Mülls über öffentliche Müllbehälter ist nicht erwünscht.
(6) Der Verkauf oder die kostenfreie Verteilung von Waren, Getränken oder sonstigen Lebensmitteln auf oder um die Fahrzeuge ist nicht gestattet. Diese dürften nur zur Selbstverpflegung mitgeführt werden. Die Verwendung von Glasflaschen oder Trinkbehälter aus Glas ist untersagt.
(7) Im Interesse der Sicherheit sollte auf das Trinken von Alkohol während der Demonstration verzichtet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass alkoholisierten Personen die weitere Teilnahme an der Demonstration untersagt werden kann.
§ 6 Ende der Demonstration
Die Demonstration endet auf der Pfarrer-Hufnagel-Straße in Höhe des Olof-Palme-Hauses. Teilnehmende Fußgruppen werden durch die Demo-Ordner angewiesen auf dem Parkplatz des Olof-Palme-Hauses zu sammeln, damit teilnehmende Fahrzeuge zueinander aufschließen können.
Fahrzeuge werden in Höhe des Olof-Palme-Haues (Abstiegbereich) durch Demo-Ordner angehalten, damit Personen vom Fahrzeug absteigen können.
Der Abbau der Fahrzeuge erfolgt auf dem ca. 1 Minute entfernten Parkplatz „Sportanlage“, der im weiteren Verlauf der Pfarrer-Hufnagel-Straße über Jakob-Rullmann-Straße, Salisweg in Höhe von An der Pumpstation 5 erreichbar ist. Der Parkplatz wird für den Abbau (teilweise) vom Ordnungsamt gesperrt.
§ 7 Anordnungen der Versammlungsleitung, Polizei- u. Ordnungsbehörde
Den Anordnungen der Versammlungsleitung, der von ihr eingesetzten Demo-Ordner sowie der Polizei- und Ordnungsbehörden ist generell und zu jedem Zeitpunkt der Demonstration entsprechend Folge zu leisten.
§ 8 Ausfall der Demonstration
Sollte die Demonstration wegen höherer Gewalt oder in Folge von sonstigen Umständen, die die Versammlungsleitung nicht zu vertreten hat (insbesondere wetterbedingt, aufgrund von Streik, Verkehrsstörungen, kriegerischen Ereignissen, Terrorgefahr und Naturkatastrophen, behördlicher Anweisung und / oder gerichtlicher Entscheidung), ganz oder teilweise abgesagt werden oder ausfallen, so kann die einzelne Teilnehmerin bzw. der einzelne Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.
§ 9 Sonstiges
(1) Im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gelten als Personen, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zuzurechnen sind, alle Personen der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers, die ein Fahrzeug fahren, auf einem Fahrzeug mitfahren oder das Fahrzeug begleiten bzw. als eine Fußgruppe des der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers mitlaufen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben dafür Sorge zu tragen und haftet dafür, dass ihnen zuzurechnende Personen, diese Hinweise zur Kenntnis nehmen und diese befolgen.
(2) Sollten sich nach Anmeldung der Gruppen Änderungen bei den Hinweisen ergeben, wird der Versammlungsleiter die Gruppen hierüber informieren. Die Änderungen werden automatisch zur Grundlage der Teilnahme.
(3) Sollten Teile dieser Hinweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht.
Hanau, 26.05.2023
gez. CSD-Vorstand