Richtig: Ein Vorgang, der den Betreuten bei der Entscheidungsfindung befähigen soll, Vor- und Nachteile, Handlungsalternativen und Konsequenzen einer Entscheidung beurteilen um ggf. selbst entscheiden zu können.
Zur unterstützten Entscheidungsfindung gehören unterschiedliche Formen des Zusammenwirkens mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen dabei zu unterstützen, rechtserhebliche Entscheidungen zu treffen und anderen mitzuteilen, um selbst rechtwirksam zu handeln (Verträge, Kündigungen, Einwilligungen in ärztliche Behandlungen u.v.m.) Unterstützte Entscheidungsfindung soll verhindern, dass Dritte bestimmen, welche Maßnahme für einen Menschen mit Behinderung die Beste ist.
(Vgl.Fachlexikon der Sozialen Arbeit, 2022, S. 947) Siehe auch Artikel 12 UN-BRK.