§1
Der/Die Verfasser*in räumt dem Verleger das exklusive sowie örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Werk in deutscher Sprache in Druckform und elektronischer Form zu vervielfältigen und zu verbreiten, für alle Ausgaben und Auflagen in allen Formen (Softcover, Hardcover, Taschenbuch etc.) oder in besonderen Verfahren (Fotokopie, Blindenschrift, e-book etc.) einschließlich des Rechts zum (auch auszugsweisen) Vorabdruck in Zeitungen und Zeitschriften oder zum ganzen oder teilweisen Abdruck in fremden Verlagserzeugnissen. Der/Die Verfasser*in räumt dem Verleger auch das nicht-exklusive Recht ein, den Namen/Künstlernamen des/der Verfasser*in zur Verwertung des Werkes sowie zu dessen Bewerbung zu verwenden. Der Verleger ist berechtigt, die ihm in diesem Vertrag eingeräumten Rechte an Dritte zu übertragen. Alle weiteren Rechte wie Verfilmung, Übersetzung usw. bleiben beim Verfasser.
§ 2
Der Verleger ist für den Fall, dass von Dritter Seite ein schriftlicher Verdacht geäußert wird, dass der/die Verfasser*in mit seinem Werk Urheber- bzw. Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt oder verbotene Inhalte veröffentlicht oder der/die Verfasser*in nicht allein berechtigt ist, über das Urheberrecht an dem in Verlag gegebenen Werk zu verfügen, oder der/die Verfasser*in über die in diesem Vertrag dem Verleger eingeräumten Rechte bereits verfügt hat, berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirksamkeit aufzulösen. Der/Die Verfasser*in verzichtet in diesem Fall auf eventuell ihm/ihr zustehende Ansprüche vom Verleger. Zudem hat der/die Verfasser*in den Verleger in diesem Fall von Ansprüchen Dritter aufgrund derartiger Verletzungen oder Verfügungen frei zu halten und ihn diesbezüglich schad- und klaglos zu stellen.
§ 3
Der/Die Verfasser*in stellt dem Verleger folgende Unterlagen digital zur Verfügung:
- Manuskript als WORD (.docx) im Format A5 mit max. 800 Seiten
- Text für die Buchrückseite
- Kurzer Werbetext
- Coverbild oder Illustration im Querformat (kann vom Verfasser auch aus der Bilddatenbank pixabay.com kostenlos ausgewählt werden)
Für die dem Verleger übergebenen Datenträger, Manuskripte, Schriftstücke, Fotos bzw. Illustrationen und jegliche andere Unterlagen übernimmt der Verleger keine Haftung. Der Verleger legt die Ausstattung fest. Das Werk erscheint als Softcover im Format 12 x 19 cm (BxH). Der Umschlag wird in Farbe gedruckt, der Innenteil wahlweise in Schwarz/Weiß oder Farbe. Der Verleger hat das Recht den Verkaufspreis nach Marktgegebenheiten zu erhöhen oder zu verringern. Der Verkaufspreis (Euro [A]) des Werks, bei Erscheinung, wird in Abhängigkeit des endgültigen Seitenumfangs gemäß unten angeführter Tabelle fixiert. Je Farbseite erhöht sich der Verkaufspreis des Buches um Euro 0,25 inkl. gesetzlicher MwSt. – mindestens jedoch um Euro 2,– inkl. gesetzlicher MwSt.
20–85 Seiten Euro 18,90
86–150 Seiten Euro 20,90
151–215 Seiten Euro 23,90
216–280 Seiten Euro 24,90
281–345 Seiten Euro 25,90
346–410 Seiten Euro 26,90
411–475 Seiten Euro 28,90
476–540 Seiten Euro 30,90
541–605 Seiten Euro 33,90
606–670 Seiten Euro 36,90
671–735 Seiten Euro 38,90
736–800 Seiten Euro 41,90
§ 4
Die Buchveröffentlichung beinhaltet folgende Arbeitsschritte, welche vom Verleger - ebenso wie der Druck der Bücher - kostenlos ausgeführt werden:
- Die Buchvorderseite, Buchrückseite und der Buchrücken werden vom Verleger nach Verlagsvorgaben gestaltet.
- Der/Die Verfasser*in erhält die Innenseiten und den Buchumschlag zur Freigabe.
- Der Verleger kümmert sich um den Druck des Werks.
- Der/Die Verfasser*in erhält einen Leitfaden für Autoren mit hilfreichen Tipps für Lesungen und den Umgang mit Medien bzw. Buchhandlungen.
- Der/Die Verfasser*in hat Anspruch auf eine Autorenberatung per Telefon oder E-Mail von bis zu 30 Min.
- Auf der verlagseigenen Homepage wird das Werk vorgestellt und zum Verkauf angeboten.
- Das Werk kann jederzeit per Telefon, E-Mail, Post, Fax und im Onlineshop bestellt werden.
- Der Verleger gestaltet für das Werk umfassende Werbedrucksachen wie Lesezeichen, Bestellkarten, Flyer, Plakate ...
- Der Verleger stellt Journalisten den Werbetext auf Anfrage zur Verfügung.
- Der Verleger verschickt angeforderte Rezensionsexemplare an Medien in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
- Der/Die Verfasser*in darf die Gestaltung des Buchcovers für eigene Werbezwecke verwenden.
- Der/Die Verfasser*in darf Links auf die Webseite des Verlegers setzen.
- Der/Die Verfasser*in kann während der Vertragslaufzeit Bücher mit Rabatt gemäß §5 bestellen.
- Der/Die Verfasser*in erhält Zugangsdaten zum Autorenportal, in dem er die honorarfähigen Buchverkäufe tagesaktuell einsehen kann.
§ 5
Der Verleger kann bis zu 20 Exemplare als Rezensionsexemplare versenden, welche beim Verlag von Medienvertretern angefragt werden. Der/Die Verfasser*in kann jederzeit Exemplare mit seinem Autorenrabatt beziehen. Bei Stornierung einer vom/von Verfasser*in getätigten Buchbestellung vor Auslieferung werden 10 % Stornogebühr verrechnet. Für den Fall, dass der/die Verfasser*in Exemplare weiter veräußert, hat er/sie den vom Verleger festgesetzten Ladenpreis einzuhalten.
Ankaufsmenge Autorenrabatt pro Bestellung
10–50 20%
51–100 25%
101–200 30%
201–500 35%
ab 501 40%
§ 6
Der/Die Verfasser*in erhält als Autorenhonorar vom Verleger ab dem 201. verkauften Buch (ausgenommen jene Bücher, welche der/die Verfasser*in selbst vom Verleger bezieht) 10% vom Ladennettopreis (Ladenpreis exkl. gesetzlicher MwSt.). Der/Die Verfasser*in und Verleger sind sich einig, dass durch dieses Autorenhonorar die Angemessenheit des Entgelts gegeben ist, dass ein Erfolg des Werkes nicht garantiert werden kann und dass der/die Verfasser*in auf eine Detailauswertung und Abrechnung von nicht honorarfähigen Büchern verzichtet. Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Stichtag 31. Dezember. Die Ausstellung der Abrechnung sowie die Überweisung des Absatzhonorars erfolgen spätestens 3 Monate danach. Für die Abrechnung, Übermittlung und Auszahlung des Autorenhonorars werden vom Verleger Euro 25,– exkl. MwSt. Verwaltungsspesen einbehalten. Der/Die Verfasser*in ist für die Versteuerung seines Autorenhonorars selbst verantwortlich. Der/Die Verfasser*in ist verpflichtet, Namens-, Adress-, und Kontoänderungen dem Verleger umgehend bekanntzugeben.
§ 7
Der Verleger garantiert, dieses Werk so lange lieferbar zu halten, bis entweder 2 Jahre ab Vertragsunterzeichung des Verfasser vergangen sind oder 10.000 Bücher verkauft wurden. Danach kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer 30-Tages-Frist zu jedem Monatsletzten aufgelöst werden. Der/Die Verfasser*in ist bereit, im Vertragszeitraum Werbe- und Verlagsinformationen des Verlegers per E-Mail und/oder Post zu erhalten. Wünscht der/die Verfasser*in eine vorzeitige Vertragsauflösung, oder kann das Werk aus vom/von Verfasser*in verursachten Gründen nicht innerhalb von 6 Monaten ab Vertragsunterzeichnung erscheinen, wird der/die Verfasser*in eine Auflösungspauschale von 95,- exkl. MwSt. zahlen und der Verleger wird den Vertrag auflösen. Bereits bezahlte Beträge bleiben in diesem Fall beim Verleger. Im Falle einer Auflösung kann der/die Verfasser*in alle oder einen Teil der noch vorhandenen Restexemplare mit 50% Rabatt auf den Ladenpreis erwerben. Jene Bücher, die der/die Verfasser*in nach Vertragsauflösung nicht erwirbt, kann der Verleger ohne Honoraranspruch verwerten.
§ 8
Außer den in diesem Vertrag enthaltenen Vereinbarungen bestehen keine Nebenabreden. Handschriftliche Änderungen bzw. Ergänzungen des Vertragstexts sind ungültig und werden vom Verleger nicht anerkannt. Generell sind Änderungen dieses Vertrages weder mündlich noch schriftlich möglich.
§ 9
Alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen auf die beiderseitigen Rechts- und Besitznachfolger über. Der Veröffentlichungsvertrag kommt mit Tätigwerden des Verlegers im Sinne des erteilten Auftrages zustande. Eine Gegenzeichnung des Vertrages durch den Verleger ist nicht erforderlich.