1. Ich bin mir der von Geschwindigkeitswettbewerben und Sonderprüfungen mit Automobilen und
Motorrädern allgemein ausgehenden Risiken bewusst und mir ist bekannt, dass ich mich in besondere Gefahr, unter Umständen Lebensgefahr, bringe, wenn ich die zu- oder ausgewiesenen Plätze verlasse, die Gebote und Verbote nicht beachte oder den Vorschriften und Anweisungen nicht Folge leiste.
2. Ich verpflichte mich, den vom DMSB, von den Veranstaltern, Serienbetreibern, Sportwarten, Behörden, der Polizei und deren Beauftragten erlassenen Vorschriften und Anweisungen (schriftlicher, mündlicher und optischer Art) unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Mir ist bekannt, dass der Aufenthalt vor den Streckenbegrenzungen (Leitplanken, Betonelementen etc.), in Sperrzonen und auf Sicherheitsstreifen und offensichtlichen Gefahrenpunkten strikt verboten ist. Ich
verpflichte mich, diese Bereiche und andere als die zu- oder ausgewiesenen
Medienberichterstatterplätze auf keinen Fall zu betreten. Die vom Veranstalter ausdrücklich ausgewiesenen Medienberichterstatterplätze sind auf der Streckenskizze, sofern eine solche vorhanden ist, vermerkt. Diese werde ich an den jeweiligen Veranstaltungstagen einsehen. Als ausdrücklich zu- oder ausgewiesene Plätze gelten auch die als solche gekennzeichneten Zuschauerplätze.
3. Mir ist bekannt, dass ein Verstoß gegen meine Verpflichtungen aus Ziffer 1 und 2 zum Entzug meiner Presse-Karte und zum Verweis von der Veranstaltung/ dem Veranstaltungsgelände führt.
4. Mir ist bekannt, dass die Verwendung von Fernseh- und Videokameras der schriftlichen Genehmigung der Inhaber und Verwalter der Film- und Fernsehrechte bedarf. Die widerrechtliche Verwendung von TV- und Videogeräten führt zum sofortigen Entzug des Presseausweises und zu einer Verweisung von der Veranstaltung/ dem Veranstaltungsgelände. Werden von den Rechteinhabern Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung der Film- und Fernsehrechte
geltend gemacht, habe ich hierfür einzustehen.