Interessentenbogen für einen Kindergartenplatz im Waldkindergarten„Die Waldwichtel“Riedering Logo
  • Interessentenbogen für einen Kindergartenplatz im Waldkindergarten„Die Waldwichtel“Riedering

    Hiermit melde/n ich/wir Interesse an einem Platz im Waldkindergarten “Die Waldwichtel e.V.” an:
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  • Ein Anspruch auf Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung entsteht erst mit Abschluss des Bildungs-und Betreuungsvertrages zwischen den Eltern/Personenberechtigte(n) und dem Träger der Einrichtung.
  • Achtung  ggf. auf Anforderung: Zum Nachweis der Dringlichkeit können ggf. Unterlagen angefordert werden!

  • Vormerkung des Kindes in anderen Kindertageseinrichtungen

    Hinweis:  Die Kindertageseinrichtung ist nach § 64 Abs. 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch berechtigt, die Daten über vorgemerkte Kinder mit den entsprechenden Daten der Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet abzugleichen, soweit dies für die Entscheidung über die Platzvergabe erforderlich ist.

  • Besonderer Betreuungsbedarf des Kindes

    Diagnostizierte Behinderung des Kindes unter Vorlage der ärztlichen Diagnose

    Verhaltens-/ Entwicklungsauffälligkeitdes Kindes, 

    ggf. unter Vorlage der ärztlichen Diagnose/des psychologischen Gutachtens

  • Hinweise zum Sozialdatenschutz

    Soweit für die Vormerkung Daten über das Kind und seine Familie erhoben werden, erfolgt dies nach § 62 Abs. 1, 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Kinder-und Jugendhilfe). Die Kindertageseinrichtung benötigt diese Daten für die Vergabe der Betreuungsplätze. Diese Entscheidung erfolgt anhand bestimmter Kriterien (z.B. Dringlichkeitsstufen), soweit es mehr Bewerber als Plätze gibt. Die Daten sind ferner für die vorläufige Gruppen-und Personalplanung erforderlich. Mit diesen Planungen muss frühzeitig begonnen werden. Bei Aufnahme von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf sind spezielle Rahmenbedingungen in der Kindertageseinrichtung zu schaffen. Soweit dieEntscheidung über die Platzvergabe von der Gemeinde (i.S. des Art.7 BayKiBiG für die Bedarfsplanung und als kommunaler Träger von Kindergärten) mit anderen Kindertageseinrichtungen im Ort und deren Träger abgestimmt wird und dabei personenbezogene Daten übermittelt werden, ist dies nach § 64 Abs. 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch zulässig. Alle erbetenen Angaben und Einwilligungen sind freiwillig; die Verweigerung wichtiger Angaben mindert jedoch die Chancen, einen Betreuungsplatz zu erhalten. Die erhobenen Daten werden gelöscht, wenn kein Betreuungsplatz angeboten wird und die Sorgeberechtigten an der Vormerkung nicht mehr festhalten wollen oder wenn kein Betreuungsverhältnis zustande kommt, weil die Sorgeberechtigten an dem angebotenen Betreuungsplatz nicht mehr interessiert sind. Kommt ein Betreuungsverhältnis zustande, so werden die Daten erst mit dessen Beendigung gelöscht, falls keiner der Vertragspartner mehr ein begründetes Interesse an deren weiteren Aufbewahrung hat. Die erhobenen Daten können zur Bedarfsermittlung auch an die Gemeindeverwaltungweitergeleitet werden.

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  • Waldkindergarten „Die Waldwichtel“ e.V., Riedering / Patting, Leitung: Lydia Fuchs

    Waldhandy: 0170 / 2889642 - Sprechzeiten Leitung: Mo, Di, Do, Fr 8:00-8:30 und 13:00-14:00 Uhr, Mi 8:00-13:00 Uhr

    www.waldkindergarten-riedering.de *** leitung@waldkindergarten-riedering.de

    Trägervorstand: Barbara Biechele, 1. Vorsitzende, Regina Fischbacher, 2. Vorsitzende Verwaltungs- u. Postadresse: Waldkindergarten „Die Waldwichtel e.V. “ Achenweg 15, 83083 Riedering

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