Wir leiten gerne alles in die Wege, damit Sie sich auch an Ihrem neuen Wohnort mit Bürgerstrom versorgen können. Vorweg noch einige Hinweise zum Umzug Ihres Bürgerstrom-Vertrags:
Wenn Sie uns einen Umzug melden gelten für Sie am neuen Wohnort die aktuellen Konditionen, die Sie in unserem Tarifrechner finden, sowie die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich bei Umzug in ein anderes Postleitzahlengebiet der Arbeitspreis zusätzlich ändern kann.
Sie haben an Ihrem neuen Wohnort mehr Strom- oder Gaszähler als zuvor? Bitte tragen Sie in dieses Formular für jede Kundennummer nur eine Zählernummer ein. Eine Anmeldung etwaiger zusätzlichen Zähler können Sie gerne direkt über unsere Tarifrechner vornehmen:
Bürgerwerke | Tarifrechner für Bürgerstrom (buergerwerke.de)
Bürgerwerke | Ihr Tarifrechner für BürgerÖkogas (buergerwerke.de)
Bürgerwerke | Wärmestrom/Heizstrom der Bürgerwerke (buergerwerke.de)
Sobald uns die Anmeldung Ihres Zählers durch den Netzbetreiber bestätigt wurde, erhalten Sie von uns eine Abschlagsmitteilung, in der wir Ihnen den Lieferbeginn bestätigen und den Tarif für Ihren neuen Wohnort mitteilen.
Bitte teilen Sie uns hier Ihre neue Adresse, sowie weitere Daten zu Ihrem Umzug mit: