Sollten Sie hier mit "Ja" geantwortet haben, füllen Sie bitte die nächsten Punkte vollständig aus, um von der zukünftigen Entlastung der Pflegeversicherungsbeiträge zu profitieren.
Bitte beachten Sie, dass nur bei Vorliegen einer Geburtsbescheinigung des jeweiligen Kindes dieses entsprechend in Ihrer Gehaltsabrechnung beitragsmindernd berücksichtigt werden kann.