Der Hersteller muss auf seine Produkte 2 Jahre Gewährleistung ab Lieferung/Inbetriebnahme geben. Gewährleistung bedeutet, dass der Hersteller das defekte Material zur Verfügung stellt. Die Ein- und Ausbaukosten werden generell nicht vom Hersteller oder von uns erstattet.
Wann kann und wann muss der Hersteller Gewähr leisten?
Gewähr wird grundsätzlich für alle fehlerhaften Produkte oder Bauteile aus einem Produkt geleistet, wenn dieser Fehler bereits bei Auslieferung des Gerätes vorhanden gewesen ist. Den Nachweis hierfür muss in der Regel der Käufer erbringen.
Im ersten halben Jahr nach Lieferung geht das Gesetz davon aus, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorhanden war. In diesem Zeitraum ist der Hersteller nachweispflichtig. Nach Ablauf des ersten halben Jahres muss der Käufer nachweisen, dass die gelieferte Ware bereits bei Auslieferung den jetzt festgestellten Fehler hatte. Dies ist sehr schwer und kann bei komplexen Produkten wie z.B. einer Klimaanlage nur durch einen Fachmann erfolgen.
In jedem Fall muss das defekte Produkt zwecks Überprüfung zum Hersteller/zum Verkäufer gesendet werden.
Wir und der Hersteller bestehen auf unser Prüfungrecht.
Der Hersteller muss kein Ersatzprodukt bis zur Beendigung der Prüfung zur Verfügung stellen. Nach Abschluss der Prüfung teilt der Hersteller das Ergebnis mit. Hieraus ergibt sich eine ggf. kostenfreie Nachlieferung oder Nachbesserung oder ein Angebot zur Fehlerbehebung über uns.
Die Hersteller halten sich hierbei an das EU-weit geltende Gewährleistungsrecht.