§ 3 Pflichten des Mitarbeiters
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die erforderlichen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein, AU Bescheinigung etc.) bei allen Fahrten mit zu führen und stets sorgfältig zu verwahren, für eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Pflege und Wartung Sorge zu tragen, insbesondere die vorgeschriebenen Wartungsintervalle einzuhalten, die Firma bei Verlust der Fahrerlaubnis sofort zu informieren und das Fahrzeug zurückzugeben. Der Mitarbeiter verpflichtet sich ferner, das Fahrzeug stets schonend und sorgfältig zu fahren, die Verkehrsvorschriften einzuhalten und bei Alkoholgenuss das Fahrzeug nicht zu benutzen. Verwarnungs- und Bußgelder, die im Zusammenhang mit einer nicht ordnungsgemäßen Benutzung des Fahrzeugs durch den Mitarbeiter entstehen, trägt dieser selbst.
§ 4 Unfälle, Beschädigungen und Verlust
Der Mitarbeiter hat von allen Unfällen, Beschädigungen oder dem Verlust des Fahrzeugs der Firma unverzüglich Meldung zu machen. Bei Unfällen mit Personenschäden ist in jedem Fall die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen, bei Unfällen mit lediglich Sachschäden ab einer mutmaßlichen Schadenhöhe von EUR 2.000. In jedem Fall ist der Mitarbeiter zu einer vollständigen Sachverhaltsfeststellung unter Benutzung des von der Haftpflichtversicherung zur Verfügung gestellten Unfallberichts verpflichtet.
§ 5 Haftung bei Beschädigungen
Der Mitarbeiter haftet für alle Beschädigungen, die er bei der Durchführung von dienstlich veranlassten Fahrten in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise verursacht, in vollem Umfang. Bei mittlerer und leichter Fahrlässigkeit beteiligt sich der Mitarbeiter an den Kosten für die Schadensbeseitigung in Höhe von jeweils 50%. Für Schäden bei Privatfahrten haftet der Mitarbeiter in jedem Fall selbst. Soweit Schäden durch die Versicherung vollständig abgedeckt werden, entfällt eine Haftung des Mitarbeiters.
§ 6 Überlassung an Dritte/Mitnahme Dritter
Der Mitarbeiter darf das Fahrzeug Dritten überlassen. Die Überlassung an Familienmitglieder ist in jedem Fall genehmigt, sofern diese in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
§ 7 Widerruf und Rückgabe des Fahrzeugs/Vorlage des Fahrtenbuchs
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, das Fahrzeug auf Aufforderung der Firma jederzeit zurückzugeben. Die Freistellung des Arbeitnehmers gilt als Widerruf dieser Vereinbarung. Im Fall des Widerrufs hat der Mitarbeiter das Fahrzeug sowie Papiere und Schlüssel spätestens an dem auf die Mitteilung folgenden Tag an eine von der Firma bevollmächtigte Person herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.