Hinweis: Es werden nur Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 600 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters) gefördert, die über einen Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit verfügen (z. B. TÜV geprüft, CE- Kennzeichnung, DGS-Sicherheitsstandard).