Arbeitskreis Poliklinik MVZ Niedergelassene Ärzte - Unterstützen Sie uns jetzt Logo
  • Unser Arbeitskreis stellt sich vor

     - Ihr Interessenverband im Gesundheitswesen, der handelt! - 

    Zweck und Aufgaben

    der Arbeitskreis Polikliniken, MVZ, Niedergelassene Ärzte hat sich aufgrund einer Initiative des Unterzeichners im November 2021 konstituiert und einen Auftrag für die Erarbeitung einer Agenda zur zukünftigen Sicherstellung der Finanzierung ärztlicher Tätigkeiten erhalten.

    Deutliche Honorar-Kürzungen in 2023 (Wegfall der Neupatienten-Pauschale, Honorar-Kürzungen nach Kassenlage bei Hausärzten jederzeit möglich gem. „Sicherheits-mechanismus“ beschlossen, neuer HVM mit unzähligen Honorar-Einschränkungen beschlossen) nach dem Auslaufen sämtlicher Corona-Not-Hilfen in 2022 und die finanzielle Situation in den Betrieben bei einer Inflationsquote von deutlich mehr als 20% auf dem Weg zu einer galoppierenden Inflation sind geeignet, die medizinische Versorgung in den Ambulanzen in Existenz bedrohender Weise zu gefährden. 

    Eine Kompensation der massiven Kostensteigerungen durch die KV ist nicht in Sicht, diese fühlt sich nicht zuständig und verweist das Problem an die Politik, was einmal mehr der Beweis dafür ist, dass sich KV und Krankenkassen gegen die Leistungsträger Arzte vereint haben - denn die Lösung liegt ausschließlich bei diesem DUO und nicht in der Verantwortung des Gesundheitsministeriums.

    Niedergelassene Ärzte, MVZ und Polikliniken sind vor dem „System“ gleich. Aus diesem Grunde müssen wir mit einer Stimme auftreten und eine signifikante Erhöhung der Vergütung unserer Leistungen durchsetzen. 

    Bedeutung Gleichbehandlung nach der Lex KV

    Hausärzte und Fachärzte müssen in der Frage der Entbudgetierung gleich behandelt werden. Wir werden eine Sammelklage kostenfrei für unsere betroffenen Mitglieder einreichen und die Gleichbehandlung in der Frage der Eliminierung des Budgets für Fachärzte erzwingen.

     

    Ihre Interessen

    Es gibt niemanden in Deutschland, der sich um Ihre Interessen als Arzt kümmert und das Wort für Sie ergreift, der einzelne Arzt ist machtlos und hat nicht selten ... Angst - Angst ist ein Mangel an Wissen, über das wir im Arbeitskreis verfügen. Aus diesem Grunde haben wir uns für Sie und jeden einzelnen Arzt dieser Aufgabe angenommen.

    Sie wissen, dass wir in Deutschland etwas verändern können und bereits auch verändert haben. Jetzt muss der Kostenträger KV sich bewegen - und zwar Richtung Punktwert 15 Cent.

    Wir werden die Budgetierung juristisch für nichtig erklären lassen.

    Nur gemeinsam werden wir die Durchsetzung einer Anpassung ärztlicher Vergütungen erreichen, insbesondere vor dem Hintergrund der seit 20 Jahren real stetig sinkenden ärztlichen Honorare und einer vollkommen aus dem Ruder gelaufenen Budgetierung. Der Bodensatz ist definitiv erreicht!

    Ihre Mitgliedschaft

    Werden Sie assoziiertes Mitglied unseres Arbeitskreises und profitieren Sie von folgenden persönlichen Leistungen für Ihre Praxis:

    • Laufende Kostenfreie Abrechnungsprüfung 
    • Widerspruch Ihrer Abrechnung - offen halten der Anerkennung der Abrechnung
    • Analyse der einbehaltenen Honorare
    • Anforderung der Honorare über standardisiertes aussergerichtlichen Verfahren 
    • Sammeklage zur Entbudgetierung von Fachärzten
    • Insider Informationen für die Sicherung Ihrer Praxis-Einnahmen
    • Regress-Beratung und Organisation der Regress-Bekämpfung
    • Beratung zu neuem Hausarzt-Modell über Patientengenossenschaften
    • Beratung zum sukzessiven Ausstieg aus dem KV System

    Zahlen - Daten - Fakten erhalten Sie hier:

    https://www.praxis-in-not.de/honorar  

     

    Sammelklage

    Kraft RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) können wir Rechtsvertretungen gegenüber Dritten für Mitglieder des Arbeitskreises erbringen und somit mit einer Stimme mit dem System (Kostenträger und KV) verhandeln.

    Mit diesem Privileg wereden wir für unsere Mitglieder eine Sammelkage einreichen und für die Gleichbehandlung von Hausärzten und Fachärzten in der Frage der Entbudgetierung streiten.

    Die Klage wird auf 2 Ebenen geführt werden, den Sozialgerichten auf der einen Seite und dem Bundesverfassungsgericht gegen die Verfügung der Regierung auf der anderen Seite. Das SGB V lässt die Ungleichbehandlung von Fachärzten und Hausärzten bereits nicht zu!

     

    Mit Ihrer Mitgliedschaft Entbudgetierung erreichen: Wir kämpfen mit unserem persönlichen Einsatz für Sie und höhere Einnnahmen, bessere Arbeitsbedingungen und der Reform oder wenn das nicht möglich ist der Abschaffung des KV-Systems. Die Entbudgetierung ist ein wichtiges Etappenziel, welches wir nur zusammen erreichen können. KEINER der Ihnen bekannten Berufsverbände wird diesen Schritt für Sie gehen - und allein sind Sie hierzu nicht in der Lage. 

    Fragen und Kontakt zu uns:  Sie können sich direkt an uns wenden und mit uns in Kontakt treten:

    mitglieder@arbeitskreis-praxis.de 

     

  • Werden Sie Mitglied im Arbeitskreis

    Mitglieder profitieren von der kostenfreien Abrechnungsprüfung und der anschließenden rechtlichen Einforderung zu Unrecht einbehaltener Honorare. Von der Budgetierung betroffenen Mitglieder (Fachärzte) profitieren von der kostenfreien Teilnahme an unserer Sammelklage zur Abschaffung des Budgets für Fachärzte nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz des SGB V und des HVM und der MGV.
  • Für Ihre Abrechnungsprüfung beschäftigen wir ein Team von Anwälten, Steuerberatern und Spezialisten im Gesundheitswesen

    ... zur Durchsetzung von zu Unrecht einbehaltenen Honoraren und willkürlich festgelegten Budgets, die im Übrigen jeder Rechtsgrundlage entbehren und nichtig sind, da hierzu keine allgemein gültigen Vereinbarungen mit jedem Arzt getroffen worden sind. Die blosse Mitteilung willkürlich berechneter RLV und QZV Budgets durch die KV ist eine einseitige Willenserklärung ohne Vertragsbindung und ohne Ihre Einverständniserklärung.
  • Werden Sie Mitglied unseres Arbeitskreises

    Die Duchsetzung der ärztlichen Honorarinteressen erfordert zudem eine Stimme und auch finanzielle Ressourcen, die wir nur zusammen aufbringen können. Der Einzelne ist machtlos wenn wir zusammen stehen, werden wir unsere Ziele gemeinsam erreichen.

    Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 250,00 und wird für die satzungsgemäßen Aufgaben - insbesondere Abrechnungsprüfung und Honorar-Durchsetzung für unsere Mitglieder verwendet.

    Des Weiteren finanzieren wir mit Ihren Beiträgen die besten Rechtsanwälte für Medizinrecht in Deutschland, die wir beauftragen, an 16 Sozialgerichten sowie dem Bundesverfassungsgericht Klage zu erheben.

    NEU!

    In 2024 werden wir eine Sammelklage der Fachärzteschaft einreichen und die Gleichbehandlung in der Entbudgetierung für Haus- und Fachärzte erstreiten. Die Kosten für die Prozessführung bis zum Bundessozialgericht und auf Verwaltungsebene bis zum Bundesverfassungsgericht werden wir für unsere Mitglieder übernehmen.

    Nutzen Sie für Ihren Beitritt und Ihre Zuwendung an den Arbeitskreis die nachstehende Bankverbindung oder das nachgelagerte Zahlungsformulare unseres Zahlungsanbieters und eine sichere Online-Zahlung.

    Unsere Bankverbindung lautet:

    Kontoinhaber: DerArztPlus AG
    IBAN: DE19 3406 0094 0002 8862 99
    BIC:   VBRSDE33XXX
    Verwendung: Arbeitskreis Beitrag
     
    Hiermit erkläre ich meinen Antrag auf Mitgliedschaft als assoziiertes Mitglied des Arbeitskreis Polikliniken MZV Niedergelassene Ärzte EWIV. Die nachstehende Satzung des Arbeitskreises ist mir bekannt. Ich bitte um Bestätigung meiner Mitgliedschaft. Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt mindestens 12 Monate, im Anschluss hieran kann ich meine Mitgliedschaft mit einer Frist von 1 Monat jederzeit kündigen.
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    Monatlicher Beitrag als assoziiertes MitgliedMonatlicher Mitgliedsbeitrag für assoziierte Mitglieder ohne Satzungs-Verpflichtungen (aus diesem Grund assoziiertes Mitglied). Mindestdauer 12 Monate, danach jederzeit mit 1 Monat kündbar.
    €250.00 für jeden Monat
      

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