Der Entleiher verpflichtet sich:
A.) An dem Fahrzeug keine irreversiblen und technische Veränderungen vorzunehmen.
B.) Das Fahrzeug nicht zur Nutzung an Dritte weiter zugeben.
C.) Das Fahrzeug zu dem vereinbarten Zeitpunkt an die Fa. Gembler GmbH zurückzugeben.
D.) Sorgfaltspflicht und Haftung bei Schäden:
1. Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Fahrzeug. Sollte das Fahrzeug durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Leihnehmer für den daraus entstanden Schaden. Der Leihnehmer verpflichtet sich für einen ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.
2. Jede Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs ist dem Leihgeber sofort schriftlich anzuzeigen.
3. Der Halter (Fa. Gembler GmbH) haftet nicht für Schäden am Fahrzeug oder Schäden die durch das Fahrzeug anderen während der Nutzung zugefügt werden (Haftungsausschluss).
E.) Datenschutz:
Ihre Daten dienen lediglich zur Auftragserfüllung und der gesetzlichen Dokumentationspflicht und werden darüber hinaus nicht verwendet.
F.) Schlussbestimmung:
Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden. Wir empfehlen ihnen, ihrer Versicherung die Nutzung eines unserer Wagen anzuzeigen, um so evtl. Haftungslücken zu vermeiden. Ein von der Versicherung nicht gedeckter Schaden geht zu Lasten des Entleihers.