Jeder Züchter muss bei der Abfohlmeldung die Registriernummer der Tierhaltung, in der die Stute mit Fohlen untergebracht ist, und die Anschrift des Halters angeben. Dabei kann der Standort der Pferde von der Züchter- bzw. Besitzer-Adresse abweichen.
- ohne diese Registriernummer kann keine Passausstellung erfolgen!
- Die Registriernummer entspricht der Betriebsnummer bei der Tierseuchenkasse und ist 12-stellig oder 15-stellig (276 vorab, dann die 12-stellige Betriebsnummer).
- Die Oldenburger Verbände melden die durchgeführte Registrierung des Fohlens sowie die Transpondernummer (Mikrochip) an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT). Von dort erfolgt nach Überprüfung der Daten - insbesondere der Registriernummern der Betriebe - die Freigabe zur Erstellung der Pferdepässe und Zuchtbescheinigungen.
- Die Vergabe der Betriebsnummer ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt, in Niedersachsen z.B. über das für den Pferdehalter zuständige Veterinäramt.