Vertrag zum Einzel-Coaching
Zwischen Gereon Ingendaay
Aachenerstraße 68,
53925 Kall - Deutschland
nachfolgend „Coach“ genannt
Und dem "Coachee", nachfolgend „Auftraggeber“ genannt
1 Worum es im Einzel-Coaching geht
Inhalte, Ziele und angewandte Methoden sind sowohl im Coaching-Fragebogen, im Vorgespräch und im Testdrive gemeinsam festgelegt worden.
In den einzelnen Einzel-Coachings geht es dann darum konkrete Möglichkeitsräume und Wege zu erarbeiten, diese Ziele zu erreichen. Dazu werden Methoden des systemischen Coachings und der Logosynthese, sowie typologischer Modelle verwendet. Ziel ist die Erreichung der selbstgesteckten Ziele des Auftraggebers in möglichst effektiver Weise.
Der Auftraggeber geht keinerlei Verpflichtungen ein Einzel-Coachings zu buchen. Mit diesem Vertrag werden die Regeln beschrieben, für den Fall eines Coachingauftrages. Die Buchung erfolgt schriftlich. Eine Buchung gilt als verbindlich gemäß den hier beschriebenen Regelungen.
2 Leistungsbausteine des Einzel-Coachings
2.1 Umfang
Die Dauer eines Einzel-Coaching liegt zwischen 60 bis 90min.
Wichtig: Der Inhalt einer Session wird vom Auftraggeber vorgegeben, die Geschwindigkeit und Dauer des Prozesses wird jedoch im Ermessen des Coaches definiert. Ziel hierbei ist es, einen möglichst effektiven und erfolgsorientieren Abschluss zu erreichen, welcher den Auftraggeber nicht überfordert und ausreichend Kapazität zur Integration lässt.
2.2 Durchführungsort
Die Coachings finden online statt. Sollte das Coaching als Präsenz-Treffen stattfinden, so wird es vorher schriftlich geklärt.
2.3 Commitment
Ø Das Coaching folgt der Grundannahme, dass ausschließlich das Bewusstsein und die Selbstheilungskräfte des Coachees dessen Probleme tatsächlich lösen können. Als Coach leite ich den Prozess mit gewissen Methoden an, die Bewusstsein fokussieren und Selbstheilungskräfte freisetzen können. Doch der letztendliche Erfolg liegt in der Selbstverantwortung des Coachees
Ø Der Körper ist die Lösung niemals das Problem:
Im Körper sind alle Erfahrungen (auch transgenerationale) gespeichert. Die Psyche/die Essenz wird immer genau das richtige Thema an die Oberfläche des Bewusstseins bringen, welches aktuell dran ist und der Körper/das Nervensystem des Auftraggebers wird uns den Weg dahin zeigen. Das bedeutet:
1. Eigenverantwortung:
Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Schwierigkeiten mit Übungen oder mit inneren Erlebnissen, bei denen für ihn eine Grenze erreicht ist, seine Verantwortung wahrzunehmen. Das bedeutet konkret NICHTS zu tun, was innerliche oder körperliche Widerstände hervorruft, sondern diese dem Coach mitzuteilen.
2. Verabschiedung von mentalen Zielvorstellung, wie man zu sein hat:
Der Mensch ist keine Maschine. Wir können nicht „Teile“ herausnehmen und mit anderen ersetzen. Heilung geschieht im eigenen Tempo und es entwickelt sich, was tatsächlich innerlich vorhanden ist – ganz von selbst und mühelos, sobald die dafür notwendigen Energien freigesetzt wurden. Was nach einer Integrationsphase geschieht, orientiert sich nicht an den eigenen Vorurteilen oder mentalen Konstrukten.
Ø Ehrlichkeit und Offenheit sind die Grundlage einer tragfähigen Arbeitsbeziehung
Ø Bewusste Integration und Nachbereitung der Coachings erhöhen die Effektivität exponentiell
3 Investitionssumme und Konditionen
3.1 Investition
Die Investitionssumme für ein Einzel-Coaching beträgt 240€ zzgl. 19% MwSt..
Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer oder ähnliche Steuern werden hinzugefügt!
Mit der Buchung eines Coachings wird die vollständige Investitionssumme fällig, mit einer Frist von 14 Tagen.
Wird ein Paket von Coachings (mehr als 5) gebucht, so gilt die Fälligkeit ebenfalls ab Buchung des Pakets, mit Unterschreiben des Vertrages.
Da der Coach aktuell keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat und auf unbestimmte Zeit verreist ist, kann keine Rechnung ausgestellt werden. Es fallen somit keine Mehrwertsteuern an. Es gelten die gleichen Zahlungsbedingungen, wie bei einer Rechnungsstellung.
3.2 Absage von vereinbarten Terminen / Nicht-Erscheinen
Vereinbarte Coaching-Termine sind für beide Seiten verbindlich.
Bei der Absage eines vereinbarten Termins oder bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin gilt folgendes:
· Bis eine Woche vor dem vereinbarten Datum: kostenfrei, die Session wird neu terminiert.
· Absagen drei Tage vor dem Einzel-Coaching oder noch später oder bei Nichterscheinen: 100% der Investitionssumme, also €240 zzgl. 19% MwSt., muss für das entfallene Einzel-Coaching bezahlt werden
Ausnahme: Kulanzregelungen für Eltern oder höhere Gewalt (Motorschaden, Unglücksfall in der Familie, plötzlicher Krankheitsfall, etc.)
3.3 Vertragskündigung
Der Vertrag kann jederzeit beendet werden. Eine Vertragskündigung erfordert ein formloses Schreiben. Alle bis dahin in Anspruch genommenen Einzel-Coachings müssen in vollem Umfang bezahlt werden. Gegenseitige Leistungen sind einklagbar. Der Gerichtsstand ist Köln.
3.4 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten werden an keine Person weitergegeben. Der Coach unterliegt der Schweigepflicht, auch gegenüber offiziellen Stellen und kann davon nur von einem Gericht befreit werden oder, auf eigenes Risiko, sich selbst davon befreien, aufgrund einer einer unmittelbaren Gefahrensituation. Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Coach alle Daten vollständig löschen. Es gilt die EU-DSGVO.
Abstrakte, strukturelle und nicht personenbezogene Daten werden im Rahmen von Supervisionen des Coaches besprochen. Beispiel: “Bei einem Coachee ging es um ein Sicherheits-Thema. Dabei haben wir die Methode “XY“ verwendet und sind auf folgendes strukturelles Phänomen gestoßen - wie kann ich bei einem solchen Fall noch agieren?” In Supervisiongesprächen werden grundsätzlich weder Name, Alter, noch Wohnort oder sonstige personenbezogenen Daten oder andere Details, die auf die Identität des Coachees/Auftraggeber schließen lassen.
3.5 Abgrenzung zu Therapie
Coaching ist kein Ersatz für eine Therapie. Das Coaching-Angebot richtet sich an Menschen, die nicht im klassischen Sinne therapiebedürftig sind, funktionierende Selbstregulationsmechanismen besitzen, in einem wirkungsvollen Bezug mit dieser Wirklichkeit sind und grundsätzlich eine positive Lebenshaltung haben, mit dem Ziel, einen Zustand der Gesundheit zu vertiefen.
Mit dem Unterschreiben dieses Vertrages, bestätigt der Auftraggeber, dass keine Kontraindikation vorliegt, die da sind:
- dissoziative, schizoide oder psychotische Störungen
- akute fremd- und selbstschädigende Verhaltensstörungen
- Eine laufende oder beabsichtigte Therapie, aufgrund einer der oben beschriebenen oder einer anderen psychologischen Diagnose nach dem ICD oder DSM - die Diagnose ist lediglich relevant, sofern sie von Fachleuten als eine Kontraindikation für ein Coaching angesehen werden kann
3.6 Haftungsausschluss
Coaching ist eine Begleitung, die richtigen Entscheidungen für sich selbst zu treffen. Der Coach gibt kein Erfolgs- oder gar Heilungsversprechen! Auch die beste Begleitung braucht die Selbstverantwortung des Auftraggebers. Der Coach wird niemals den Auftraggeber zu irgendeiner Handlung drängen, nötigen oder sonst wie die Entscheidungsprozesse des Auftraggebers zu dessen Nachteilen manipulieren. Da alle Handlungsoptionen, die in einem Coaching erarbeitet werden, lediglich Empfehlungen sind, ist eine Haftung für mögliche Folgeschäden des Coaches ausgeschlossen.
Die angewandten Methoden sind allesamt zur Ressourcenstärkung vorgesehen. Sie basieren auf psychologischen und therapeutischen Fachwissen, werden aber ausschließlich im Kontext des Coachings und der Begleitung von Veränderungsprozessen im Rahmen einer gesunden psychologischen Disposition verstanden. Sollte sich im Verlauf des Coachings zeigen, dass eine Therapie der richtige Schritt ist, wird der Coach diese Empfehlung aussprechen und ausschließlich dann selbst aktiv werden, sollte eine unmittelbare Gefahrensituation für den Auftraggeber bestehen. In jedem Falle gilt ein Haftungsausschluss für den Coach.
3.7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.