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International anerkannt
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Zum Beispiel: Koch, Ingenieur, Klempner
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Ihr Beruf
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Deutsche Sprachkenntnisse
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Keine
A1-A2
B1-B2
C1-C2
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Schulgang
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Wie viele Schuljahre haben Sie absolviert? Schreiben Sie das Jahr, in dem Sie die Schule begonnen und beendet haben
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Abgeschlossene Hochschulausbildung
Unvollständige Hochschulbildung
Fachoberschulreife, Fachschule oder Hochschule
Berufsschule
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Jahre des Studienbeginns und Abschlusses
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Wenn Sie mehr als eine Ausbildung haben, schreiben Sie bitte alle
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Führerschein
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Kategorie В
Kategorie С
Kategorie СЕ
Kategorie D
Kein Führerschein
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EDV-Kenntnisse
Nennen Sie die Programme, die Sie sicher beherrschen, z. B. Microsoft Office
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Berufserfahrung
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Berufserfahrung
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Monat und Jahr des Beginns - Monat und Jahr des Endes
Arbeitgeber (Firmenname)
Land
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Berufserfahrung
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Monat und Jahr des Beginns - Monat und Jahr des Endes
Arbeitgeber (Firmenname)
Land
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Alt
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Wie alt sind Sie?
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Wo sind Sie erreichbar?
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Foto oder Scan des Hochschulabschlusses
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Land und Stadt
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Staatsbürgerschaft
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Haben Sie eine Arbeitserlaubnis in Deutschland?
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Ab wann sind Sie bereit eine neue Arbeit zu beginnen?
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Wie lange wollen sie in Deutschland bleiben?
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1- 3 Jahre
3 - 5 Monaten
Ich plane hier langfristig bleiben
Ich wieß noch nicht
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Ihre Wünsche für die Arbeitsbedingungen
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Ich bin mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch Primasteps, Am Alten Schlachthof 4, 36037 Fulda, Deutschland einverstanden.
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1 – Allgemeines Die Geschäftsbeziehungen zwischen der PRIMASTEPS (nachfolgend „PRIMASTEPS“) und dem Kandidaten (zusammen auch „Parteien“ genannt) unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Abweichende Vereinbarungen zwischen PRIMASTEPS und dem Kandidaten gelten nur insoweit, als sie schriftlich von PRIMASTEPS und dem Kandidaten als Teil der zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen bestätigt werden. Ansonsten ist die Geltung abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kandidaten ausgeschlossen, auch wenn PRIMASTEPS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien dieses Vertrages, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. 2 – Dienstleistungen von PRIMASTEPS 2.1 Gegenstand der PRIMASTEPS Dienstleistungen sind Maßnahmen zur Begleitung, Vorbereitung und Vermittlung von Hilfskräften, Fachkräften und Spezialisten (nachfolgend Kandidaten) auf eine ihrer Qualifikation entsprechende dauerhafte Berufsausübung und Integration in Deutschland. Ebenfalls umfassen die Dienstleistungen von PRIMASTEPS bildungsbezogene Aufenthaltszwecke sowie den Freiwilligendienst in Deutschland. 2.2 In Zusammenhang mit dem Berufsanerkennungsverfahren kommt das Vertragsverhältnis durch das von PRIMASTEPS unterbreitete Angebot nach Maßgabe des Dienstleistungsumfanges und die Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages vom Kandidaten zustande. Der Dienstleistungsumfang ist in Prozessabschnitte bzw. Aufträge unterteilt. Bei einer Direktvermittlung ohne ein Berufsanerkennungsverfahren wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Kandidaten ein direkter Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber geschlossen. PRIMASTEPS verpflichtet sich jeden Auftrag gemäß ihren Ressourcen, Möglichkeiten und Kompetenzen nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. 2.3 Des Weiteren gehören zu den PRIMASTEPS Dienstleistungen eine intensive und qualifikationsgebundene Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche, die im Zusammenhang mit der Arbeits- oder Ausbildungsplatzvermittlung stehende Einleitung von Maßnahmen für das Visa-Verfahren mit dem Ziel der Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungs- oder Ausbildungs-verhältnisses, einer bildungsbezogenen Aufenthaltserlaubnis oder der Durchführung eines Freiwilligendienstes in Deutschland. 3 – Leistungen des Kandidaten 3.1.Leistungen geltend nur im Zusammenhang mit Anerkennungen von Qualifikationsnachweisen 3.1.1 Zur interessengerechten Erbringung von Anerkennungs- oder Vermittlungsleistungen ist es erforderlich, dass der Kandidat seine persönlichen und fachlichen Voraussetzungen durch Übergabe eines wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllten Personalbogens erteilt sowie PRIMASTEPS alle zur erfolgreichen Vermittlung notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellt. 3.1.2 Der Kandidat ist verpflichtet, PRIMASTEPS sämtliche für das Berufsanerkennungsverfahren / Zeugnisbewertung und/oder Vermittlung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und erforderliche Dokumente in benötigter Form (Kopien, Beglaubigungen, Übersetzungen, Apostillen), falls erforderlich auch im Original, zur Verfügung zu stellen. Ferner gehören dazu: Abschlusszeugnisse, Urkunden, Weiterbildungen, Zertifikate, persönliche Angaben, Angaben zum beruflichen Werdegang. Insbesondere ist er verpflichtet, den Personalbogen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. 3.1.3 Der Kandidat verpflichtet sich, im gemeinsam vereinbarten Zeitraum die seiner Berufsqualifikation entsprechenden Deutschkenntnisse zu erlangen. Das Sprach-Niveau wird mit dem Kandidaten gemeinsam besprochen und vertraglich festgelegt. Das entsprechende Sprachzertifikat ist vor der Beantragung des Visums PRIMASTEPS vorzulegen. Ohne ein gültiges Sprachzertifikat übernimmt PRIMASTEPS keine Gewährleistung für die erbrachten und vertraglich noch zu erbringenden Dienstleistungen. 3.1.4 Der Kandidat ist verpflichtet an festgelegten Terminen, Besprechungen, Vorstellungsgesprächen teilzunehmen sowie während des gesamten Berufsanerkennungs- und Vermittlungsprozesses erreichbar (telefonisch, per E-Mail) und kooperativ zu sein. Eine Verhinderung ist umgehend und ohne schuldhaftes Zögern PRIMASTEPS mitzuteilen. Der Kandidat hat die Kenntnis des personalsuchenden Unternehmens nicht zur direkten Bewerbung unter Umgehung von PRIMASTEPS zu missbrauchen und ferner die Unternehmensdaten von PRIMASTEPS strengvertraulich zu behandeln. 3.1.5 Der Kandidat ist verpflichtet, in der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland seines Heimatlandes mit den von PRIMASTEPS zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumenten einen Antrag zur Ausstellung des Aufenthaltsvisums gemäß dem jeweils geltenden Verfahren des Auswärtigen Amtes höchstpersönlich zu stellen und den Beantragungstermin vor Ort wahrzunehmen. 3.1.6 Der Kandidat teilt PRIMASTEPS den Bescheid seines Visa-Verfahrens umgehend mit, damit PRIMASTEPS vor Ort den Termin zur Arbeitsaufnahme mit dem Arbeitgeber und die Einreise des Kandidaten ins Bundesgebiet planen kann. 3.2 Leistungen geltend nur im Zusammenhang mit einer Vermittlung 3.2.1 Der Kandidat trägt die arbeitnehmerseitige Hauptpflicht, die vertraglich vereinbarte Arbeit bei dem eingestellten Unternehmen zu leisten. 3.2.2 Der Kandidat hat Anspruch auf eine erneute Arbeitssuche seitens PRIMASTEPS innerhalb der ersten drei Arbeitsmonate, sofern der Arbeitgeber aus nicht nachvollziehbaren und auf den Arbeitnehmer und sein Verhalten und/oder Arbeitsweise und Arbeitsleistung nicht zurückführbare Vertragsauflösung vornimmt und sofern der Kandidat für die Arbeitssuche das Bundesgebiet für die Dauer einer gültigen Aufenthaltserlaubnis bei einer vollen oder teilweisen Berufsanerkennung nicht verlässt. Bei Einsatz aller Ressourcen, Möglichkeiten und Kompetenzen, übernimmt PRIMASTEPS keine Garantie für eine erneute Vermittlung. 3.3 Leistungen geltend nur für Ausbildungsplatzsuchende 3.3.1 Bricht der Auszubildende innerhalb der ersten drei Ausbildungsmonate aufgrund arbeits- oder sozialrechtlich nachvollziehbarer, nicht tragbarer oder schwerwiegender persönlicher Gründe das Ausbildungsverhältnis ab, so kann PRIMASTEPS dem Auszubildenden in einem Zeitraum von maximal sechs Monaten einen Ausbildungsplatz suchen, sofern der Auszubildende das Bundesgebiet nicht verlässt und sein Lebensunterhalt gesichert ist. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber aus nicht nachvollziehbaren und nicht auf den Auszubildenden und sein Verhalten und/oder seine Schul- und Arbeitsleitung zurückführenden Gründen, das Ausbildungsverhältnis innerhalb der ersten drei Ausbildungsmonate auflöst. 3.3.2 Die Lebensunterhaltssicherung muss für Ausbildungsplatzsuchende mittels ausreichender Einkommen, förmlicher Verpflichtungserklärung oder Eröffnung eines Sperrkontos nachweislich gesichert sein. Dies gilt für die Ausbildungsphase als auch für den Aufenthaltszeitraum mit einem Visum zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs vor Ausbildungsbeginn. 3.3.3 Der Auszubildende trägt die allgemeinen Pflichten eines Auszubildenden in Deutschland. Dazu gehören: Lernpflicht, Besuch vom Berufsschulunterricht, Weisungsgebundenheit, Einhaltung der betrieblichen Ordnung sowie weitere in Deutschland allgemein geltende Pflichten und die, die aus dem Ausbildungsvertrag hervorgehen. 4 – Vergütung 4.1 In Zusammenhang mit einem Berufsanerkennungsverfahren kommt das Vertragsverhältnis durch das von PRIMASTEPS unterbreitete Angebot nach Maßgabe des Leistungsumfanges und die Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages von beiden Parteien zustande. Die Vermittlungsdienstleistung ist für den Kandidaten unentgeltlich. 4.2 Soweit vertraglich vereinbart, geltend im Zusammenhang mit einem Berufsanerkennungsverfahren, erfolgt die Zahlung der Vergütung gemäß dem Dienstleistungsvertrag von PRIMASTEPS basierend auf deutschem Recht (§§ 611 ff. BGB) nach Vertragsunterzeichnung beider Parteien innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto von PRIMASTEPS. Die Direktvermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist für Kandidaten unentgeltlich. 4.3 Der Kandidat trägt die Kosten, die mit dem Einreiseverfahren im Zusammenhang stehen. Von PRIMASTEPS werden Kosten nicht übernommen, insbesondere: Anfertigung und zur Bereitstellung von erforderlichen Unterlagen und Dokumenten für das Berufsanerkennungs- oder Zeugnisbewertungsverfahren (Kopien, Beglaubigungen, Übersetzungen, Apostillen), Visa-Antragsverfahren, Einreise, sowie Unterhalt in Deutschland. 5 – Mängelansprüche / Leistungsverhinderung 5.1 Die Ansprüche des Kandidaten wegen Mängel der Dienstleistungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kandidat hat Mängelansprüche unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Mangel schriftlich gegenüber PRIMASTEPS geltend zu machen. Die Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach der Erbringung der jeweiligen Dienstleistung geltend mit dem Datum des Vertragsabschlusses. 5.2 Kann PRIMASTEPS die für den Kandidaten übernommenen Leistungen aufgrund von Umständen ganz oder teilweise nicht erbringen, die PRIMASTEPS nicht zu vertreten hat, hat PRIMASTEPS das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Verpflichtung zum Schadensersatz trifft PRIMASTEPS in diesem Falle nicht. 6 – Auftragslaufzeit 6.1 Die Laufzeit des Vermittlungsauftrages ist, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, auf zwei Jahre limitiert. 6.2 Jede Partei ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die andere Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt. 7 – Verschwiegenheit / Datenschutz 7.1 PRIMASTEPS werden zur Durchführung der unter Punkt 2 genannten Dienstleistungen vom Kandidaten alle erforderlichen Auskünfte mittels einer unterschriebenen Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung erteilt. PRIMASTEPS verpflichtet sich, diese Auskünfte vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der vertraglich festgelegten Dienstleistungen zu verwenden. 7.2 Die Verschwiegenheitspflicht des Kandidaten erstreckt sich auf Informationen, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erlangten Unterlagen oder Daten von PRIMASTEPS stehen oder sonstige nicht allgemein zugängliche Informationen von PRIMASTEPS, gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln und nicht weiterzuleiten. 7.3 Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die für jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe ersichtlich für keine der Parteien von Nachteil ist. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, sofern eine Partei gesetzlich zur Auskunft verpflichtet ist. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. 8 – Haftung und Gewährleistung 8.1 Der Vermittlungserfolg in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ist abhängig vom Bedarf des deutschen Arbeitsmarktes sowie von den fachlichen und persönlichen Ressourcen des Kandidaten und ist somit seitens PRIMASTEPS nicht geschuldet. 8.2 Fehlerhafte Angaben zu Abschlüssen, beruflichem Werdegang, gefälschte Urkunden und Abschlusszeugnisse, nicht kooperatives Verhalten, das Vorenthalten von für den Prozess unabdingbarer Dokumente, unangemessen lange Dauer der Rückmeldung, fehlender Nachweis für den Spracherwerb, unentschuldigtes Versäumen von Terminen oder Vorstellungsgesprächen und/oder unkooperatives oder fahrlässiges Verhalten seitens des Kandidaten während der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung von PRIMASTEPS, können den Prozessverlauf gefährden, negativ beeinflussen oder die Erfolgschancen zur Vertragserfüllung mindern. Dies kann ggf. zu einer Vertragskündigung seitens PRIMASTEPS führen. In diesem Fall übernimmt PRIMASTEPS keine Gewährleistung für die erbrachten und vertraglich noch zu erbringenden Dienstleistungen. Die Aufwendungen für die erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit dem Anerkennungsverfahren werden in Rechnung gestellt, wenn der Kandidat im laufenden Verfahren ohne außerordentlichen und nachvollziehbaren Grund den Vertrag mit PRIMASTEPS kündigt. 8.3 Für eine einvernehmliche Vertragsauflösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder eine Vertragsauflösung zwischen Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden übernimmt Primasteps keine Haftung. 8.4 Bricht der Kandidat innerhalb der vertraglichen oder vereinbarten Dauer den von PRIMASTEPS vermittelten Vertrag mit dem Arbeitgeber oder der Organisation aus persönlichem Entschluss ab, so trägt PRIMASTEPS hierfür keinerlei Haftung und übernimmt keine Gewährleistung. 8.5 Für Vermögensschäden aus dem unter Punkt 2 benannten Geschäftsgegenstand haftet PRIMASTEPS nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung. Eigenschaften oder Qualifikationen eines Kandidaten, die Qualität und Güte seiner Arbeitsleistung sowie schriftliche oder mündliche Angaben des Kandidaten stellen keine Zusicherungen seitens PRIMASTEPS dar. 9 – Höhere Gewalt Unvorhersehbare, unvermeidbare oder außerhalb des Einflussbereichs von PRIMASTEPS liegende und von PRIMASTEPS nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Regelungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes entbinden PRIMASTEPS für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtlichen Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kandidat in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert länger als sechs Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Verpflichtung zu Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht. 10 – Schlussbestimmungen 10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform. 10.2 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall, anstelle der unwirksamen Bestimmung und zur Ausfüllung von Lücken eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben oder gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in ihr angegebenen Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), soll das der Bestimmung am nächsten kommende, rechtlich zulässige Maß, an die Stelle treten. 10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschand. Gerichtsstand ist ausschließlich Fulda, der Sitz von PRIMASTEPS. Stand: Juli 2021 Ich bin mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch Primasteps, Am Alten Schlachthof 4, 36037 Fulda, Deutschland einverstanden. Achtung, die Bewerbung ohne Ihre Zustimmung wird nicht berücksichtigt!
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