• 6 - Zelten / Brötchen

    6 - Zelten / Brötchen

    Vereinsmeldung
  • Datum
     . .
  • Zahlung*
  • Organisatorisches:

    Die Anreise zum Zeltaufbau kann am „Giller – Freitag“ ab 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr
    erfolgen. Ein früherer Aufbau ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Alle
    Fahrzeuge müssen bis 17:30 Uhr das Giller-Gelände und die Straße verlassen
    haben und auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.


    Bei Einfahrt des 1. Vereins-Fahrzeugs, wird eine Kaution für den Zeltplatz in Höhe
    von 50,- Euro in bar erhoben, welche nach Abbau und Abnahme durch
    entsprechende OK Mitglieder, wieder ausgezahlt wird.


    Das Befahren der Zeltplätze mit Fahrzeugen zum Abbau ist erst nach vorheriger
    Absprache mit den Verantwortlichen des Veranstalters und nach Beendigung der
    Wettkämpfe möglich.


    Wohnmobile und Wohnanhänger sind im Zeltbereich NICHT zugelassen. Seitens des
    Veranstalters und Ausrichters werden 5 entsprechende Stellplätze außerhalb des
    Veranstaltungsgeländes angeboten. Diese können über die Homepage des
    Giller Bergturnfestes mit einer Kaution von 50,- Euro reserviert werden.


    Es sind nur Strom- oder Gasbetriebene Kühlanlagen freigegeben. Stromaggregate
    mit umweltfreundlichem Betriebsmittel (Bio-Diesel o.ä.), dürfen aufgrund der
    Lärmbelästigung nur in der Zeit von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr genutzt werden und
    müssen aufgrund von Hitzeentwicklung einen Mindestabstand von 25 cm zur Boden-
    / Wiesenfläche aufweisen und auf einer nicht brennbaren Unterlage stehen.
    Kühlanhänger müssen auf den, vom Veranstalter ausgewiesenen Plätzen, von den
    Vereinen abgestellt werden.


    Die Einweisung erfolgt nach Meldung im Eingangsbereich des Festgeländes durch
    die Mitarbeiter der Turnjugend. Den Anweisungen der TUJU, der TG Grund und der
    eingesetzten Security Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten. Fahrzeuge sind
    nach Aufbau der Zelte außerhalb des Zeltlagergeländes zu parken. Die
    zugewiesenen Plätze sind einzuhalten. Eigenmächtiger Platzwechsel und das
    zusätzliche Aufstellen von Zelten sind untersagt.

    ZeltplatzFeuerordnung

    Offenes Feuer ist nur in hitzebeständigen Behältern möglich. Außerdem ist die
    „Benutzungsordnung für Feuerstellen“ einzuhalten. Diese ist Bestandteil der Gillermeldung,
    muss vom Vereinsverantwortlichen unterschrieben und bei der Anmeldung zum Zeltaufbau
    abgegeben werden.

    https://www.giller.info/organisatorisches/zeltlager/

    Bitte ausdrucken und unterschrieben zum Zeltaufbau dem Orga-Team übergeben!

    Die zur Verfügung gestellten Einrichtungen, insbesondere die Toiletten und Waschanlagen
    sind sauber zu halten. Der Abfall ist in die bereitgestellten Behälter zu entsorgen.
    Vor der Abreise muss der zugewiesene Zeltplatz sauber verlassen werden.

  • Zeltangaben - Stellplatz / Brötchenbestellung*

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                Großzelt (8x6 m)
                €25,00€25,00
                  
                Normalzelt (6x4 m)
                €20,00€20,00
                  
                Kleinzelt (3x3 m)
                €10,00€10,00
                  
                Pavillon (3x3 m)
                €5,00€5,00
                  
                Brötchen Samstag
                €0,60€0,60
                  
                Brötchen Sonntag
                €0,60€0,60
                  
                Total
                €0,00€0,00
              • Rows
              • Datenschutzrichtlinie zur Gillermeldung

                https://siegerland-turngau.de/media/3948-STG_DS_Infopflichten_Wettk_mpfe.pdf

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