Organisatorisches:
Die Anreise zum Zeltaufbau kann am „Giller – Freitag“ ab 14.00 Uhr bis 18:00 Uhrerfolgen. Ein früherer Aufbau ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Alle Fahrzeuge müssen bis 17:30 Uhr das Giller-Gelände und die Straße verlassen haben und auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.
Bei Einfahrt des 1. Vereins-Fahrzeugs, wird eine Kaution für den Zeltplatz in Höhe von 50,- Euro in bar erhoben, welche nach Abbau und Abnahme durch entsprechende OK Mitglieder, wieder ausgezahlt wird.
Das Befahren der Zeltplätze mit Fahrzeugen zum Abbau ist erst nach vorherigerAbsprache mit den Verantwortlichen des Veranstalters und nach Beendigung der Wettkämpfe möglich.
Wohnmobile und Wohnanhänger sind im Zeltbereich NICHT zugelassen. Seitens des Veranstalters und Ausrichters werden 5 entsprechende Stellplätze außerhalb des Veranstaltungsgeländes angeboten. Diese können über die Homepage desGiller Bergturnfestes mit einer Kaution von 50,- Euro reserviert werden.
Es sind nur Strom- oder Gasbetriebene Kühlanlagen freigegeben. Stromaggregatemit umweltfreundlichem Betriebsmittel (Bio-Diesel o.ä.), dürfen aufgrund der Lärmbelästigung nur in der Zeit von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr genutzt werden und müssen aufgrund von Hitzeentwicklung einen Mindestabstand von 25 cm zur Boden-/ Wiesenfläche aufweisen und auf einer nicht brennbaren Unterlage stehen. Kühlanhänger müssen auf den, vom Veranstalter ausgewiesenen Plätzen, von den Vereinen abgestellt werden.
Die Einweisung erfolgt nach Meldung im Eingangsbereich des Festgeländes durch die Mitarbeiter der Turnjugend. Den Anweisungen der TUJU, der TG Grund und der eingesetzten Security Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten. Fahrzeuge sind nach Aufbau der Zelte außerhalb des Zeltlagergeländes zu parken. Die zugewiesenen Plätze sind einzuhalten. Eigenmächtiger Platzwechsel und das zusätzliche Aufstellen von Zelten sind untersagt.
ZeltplatzFeuerordnung
Offenes Feuer ist nur in hitzebeständigen Behältern möglich. Außerdem ist die„Benutzungsordnung für Feuerstellen“ einzuhalten. Diese ist Bestandteil der Gillermeldung, muss vom Vereinsverantwortlichen unterschrieben und bei der Anmeldung zum Zeltaufbau abgegeben werden.
https://www.giller.info/organisatorisches/zeltlager/
Bitte ausdrucken und unterschrieben zum Zeltaufbau dem Orga-Team übergeben!
Die zur Verfügung gestellten Einrichtungen, insbesondere die Toiletten und Waschanlagensind sauber zu halten. Der Abfall ist in die bereitgestellten Behälter zu entsorgen.Vor der Abreise muss der zugewiesene Zeltplatz sauber verlassen werden.
Datenschutzrichtlinie zur Gillermeldung
https://siegerland-turngau.de/media/3948-STG_DS_Infopflichten_Wettk_mpfe.pdf