Belehrung über anfallende Gebühren für die Entwurfserstellung
Indem Sie dieses Datenblatt bei unserem Notariat einreichen, beauftragen Sie unsere Notarstelle ausdrücklich, einen Entwurf für Sie zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass für diesen Service Entwurfsgebühren anfallen, auch wenn später keine Beurkundung stattfindet. Im Falle einer erfolgreichen Beurkundung können diese Gebühren verrechnet werden, wie es üblicherweise gehandhabt wird.