Antrag auf den Erlass der Servicegebühren für Gewinner*innen im Falle der Auszeichnungen Gold, Winner oder Special Mention beim German Brand Award 2024 durch den Rat für Formgebung.
Mit dem vorliegenden Antrag werden die Voraussetzungen für eine Förderung vom Rat für Formgebung geprüft. Anschließend wird der*die Antragsteller*in über das Ergebnis der Entscheidung rechtzeitig schriftlich informiert.
Umfang der Förderung
- Bei positivem Bescheid werden im Falle einer Auszeichnung mit Gold, Winner oder Special Mention alle Servicegebühren für Gewinner*innen erlassen.
- Vom Förderantrag ausgeschlossen sind verbindliche Gebühren für die Anmeldung, das Projektkthandling zur Jurysitzung, sowie optionale Gebühren für das Nominee-Package oder weitere optionale Services.
Voraussetzungen
- Die Jahresumsätze der beiden zurückliegenden Jahre des Antrag stellenden Unternehmens beträgt jeweils maximal EUR 50.000.
- Pro Unternehmen können maximal drei Förderanträge gestellt werden.
Einzureichende Unterlagen (Datei-Upload weiter unten)
- vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular auf dieser Seite
- Datenblatt der Einreichung (Zustellung per Email nach erfolgreicher Online-Anmeldung
- Offiziell durch Finanzamt oder Steuerberater bestätigte Umsatznachweise aus den Jahren 2021 und 2022 in deutscher oder englischer Sprache. Bei Umsatznachweisen in anderen Sprachen per beglaubigter Übersetzung.
- Sollte ein Nachweis von 2022 noch nicht vorliegen kann eine betriebswirtschaftliche Auswertung vom Finanzamt oder Steuerberater eingereicht werden.
- Sollte bei Unternehmensgründung im Jahr 2022 noch kein Umsatznachweis vorliegen, kann ein Handelsregisterauszug eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Unvollständige Anträge werden nicht geprüft!
Abgabefrist
Der Rat für Formgebung entscheidet anhand eines formalen Prüfverfahrens über die Genehmigung der Förderung. Der Antrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Freigabe der Einreichung durch den Teilnehmer beim Rat für Formgebung eingereicht werden. Anträge nach dem 9. Februar 2024 können nicht mehr berücksichtigt werden.