Steuern sparen!
Mit dem Förderbeitrag mindern Sie Ihre Steuerschuld! Jährlich wird die Hälfte des
Betrages, maximal 1.650,- Euro (Alleinstehende 825,- Euro), vom Finanzamt zurückerstattet (§34g EStG). Übersteigen die Beiträge und Spenden die Grenze dieser besonderen Steuerermäßigung, können zusätzlich bis 3.300,- Euro (Alleinstehende bis 1.650,- Euro) nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht werden.