• Jetzt Fördermitglied werden

    Antrag auf Fördermitgliedschaft in der JU Bayreuth-Stadt
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  • Einzugsermächtigung für den Förderbeitrag

  • Erteilung eines SEPA-Lastschriftenmandats:

    Ich ermächtige die JU Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der JU auf mein Konto gezogene Lastschriften einzulösen.
    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Beitrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

  • Steuern sparen!

    Mit dem Förderbeitrag mindern Sie Ihre Steuerschuld! Jährlich wird die Hälfte des
    Betrages, maximal 1.650,- Euro (Alleinstehende 825,- Euro), vom Finanzamt zurückerstattet (§34g EStG). Übersteigen die Beiträge und Spenden die Grenze dieser besonderen Steuerermäßigung, können zusätzlich bis 3.300,- Euro (Alleinstehende bis 1.650,- Euro) nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

  • Datenschutzhinweis:

    Ihre Angaben werden nur von der JU oder deren Beauftragten zum Zwecke der Parteiarbeit gespeichert und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Ich willige in die Nutzung meiner Daten zum Zwecke der Mitgliederkommunikation ein. Weiterführende Infomationen zum Datenschutz (u.a. Rechtsgrundlagen, Dauer der Speicherung, Rechte auf Auskunft, Berechtigung und Löschung, Beschwerderechte) finden Sie unter www.ju-bayern.de/service/datenschutz.

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