• Angaben zur Person

    Persönliche Daten des Vereinsmitglieds
  •  . .

  • Erziehungsberechtigter

    Angabe von Vorname und Nachname eines Erziehungsberechtigten
  • Mitgliedschaft

  • Bankverbindung

    Von welchem Konto sollen die Beiträge eingezogen werden?
  • Zahlungen

    Der Verein belastet die persönlichen Mitgliedsbeiträge, persönliche sonstige Aufwendungen (beispielsweise DSV Lizenzgebühren, Selbstkostenbeiträge von Wettkämpfen), die im Rahmen der aktiven Mitgliedschaft im Verein entstehen und dem persönlich Vereinsmitglied belastet werden sollen, per Lastschrift.
  • SEPA-Lastschriftmandat

    Ich ermächtige den Bergischer Schwimmclub 68 Overath/Rösrath e.V. - im Folgenden „Verein" genannt - Zahlungen von meinem vorstehend angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Einzugstermine und Höhe der einzuziehenden Beträge entsprechen der Beitragsordnung. Eine separate Vorankündigung erfolgt nicht. Die Mandatsreferenz in Form der Angebotsnummer wird mit der Lastschrift übermittelt. Ein Einzug von sonstigen Aufwendungen erfolgt nur nach vorheriger Ankündigung, bei der die Höhe und der Einzugstermin bekanntgegeben wird. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Weist das Konto die erforderliche Deckung nicht auf, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Für Rückbuchungsgebühren hat das Vereinsmitglied aufzukommen. Die Einzugsermächtigung wird bis auf Widerruf erteilt. Für den Fall der Anmeldung eines minderjährigen Kindes übernehme ich als gesetzlicher Vertreter bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Kindes die selbstschuldnerische Bürgschaft für die Entrichtung der fälligen Mitgliedsbeiträge und verzichte auf die Einrede der Vorausklage.
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