Vereinsmitgliedschaft
Werde Mitglied beim Bergischer Schwimmclub 68 Overath/Rösrath e.V.
Hinweise für die Anmeldung
Für die Anmeldung zur Vereinsmitgliedschaft benötigen wir einige Informationen zur Person sowie die Zustimmung zu Datenschutzerklärung und Teilnahmebedingungen. Solltest du als Elternteil dein Kind zur Mitgliedschaft anmelden sind die persönlichen Daten des Kindes und die des Erziehungsberechtigten separat anzugeben. Die Voraussetzung einer Mitgliedschaft bei Minderjährigen im Schwimmverein ist ein sicheres Schwimmen. Dies ist normalerweise gegeben, wenn das Schwimmabzeichen Bronze erfolgreich abgeschlossen wurde. Der Verein behält sich vor, die Schwimmfähigkeit vorab festzustellen. Nach erfolgreicher Prüfung und Freigabe der Anmeldung erhältst du eine E-Mail mit weiteren Informationen zur Vereinsmitgliedschaft.
Angaben zur Person
Persönliche Daten des Vereinsmitglieds
SE Stammdaten
Vorname
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Nachname
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Geschlecht
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Bitte auswählen
weiblich
männlich
divers
Geburtsdatum
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Day
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Month
Year
Straße und Hausnummer
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PLZ
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Ort
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E-Mail Adresse
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Confirmation Email
Telefonnummer
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Erziehungsberechtigter
Angabe von Vorname und Nachname eines Erziehungsberechtigten
Vorname
Nachname
Mitgliedschaft
Vereinsbereich
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Bitte auswählen
Sportschwimmen Jugend Overath
Sportschwimmen Jugend Rösrath
Wettkampfschwimmen Jugend
Sportschwimmen Erwachsene
Aqua Fitness Erwachsene
Frühschwimmen Erwachsene
Freies Schwimmen Erwachsene
Schwimmerlernung erfolgt
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Bitte auswählen
intern
extern
Ist die Schwimmerlernung intern oder extern erfolgt?
Vereinsbereich Value
Schwimmerlernung Value
Art der Mitgliedschaft
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Einzelmitgliedschaft
Familienmitgliedschaft (mindestens drei Vereinsmitglieder, die im gleichen Haushalt leben)
Bestehende Mitgliedschaften
ID Trainingsgruppe
Bankverbindung
Von welchem Konto sollen die Beiträge eingezogen werden?
Zahlungen
Der Verein belastet die persönlichen Mitgliedsbeiträge, persönliche sonstige Aufwendungen (beispielsweise DSV Lizenzgebühren, Selbstkostenbeiträge von Wettkämpfen), die im Rahmen der aktiven Mitgliedschaft im Verein entstehen und dem persönlich Vereinsmitglied belastet werden sollen, per Lastschrift.
Kontoinhaber
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IBAN
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BIC
SEPA Lastschriftmandat
Ich ermächtige den Bergischer Schwimmclub 68 Overath/Rösrath e.V. - im Folgenden „Verein" genannt - Zahlungen von meinem vorstehend angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Einzugstermine und Höhe der einzuziehenden Beträge entsprechen der Beitragsordnung. Eine separate Vorankündigung erfolgt nicht. Die Mandatsreferenz in Form der Angebotsnummer wird mit der Lastschrift übermittelt. Ein Einzug von sonstigen Aufwendungen erfolgt nur nach vorheriger Ankündigung, bei der die Höhe und der Einzugstermin bekanntgegeben wird. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats für Bergischer Schwimmclub 68 Overath/Rösrath e.V.
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Hiermit erteile ich das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der anfallenden Beträge
Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung
Mit der elektronischen Absendung des Formulars akzeptiere ich die Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Organisations- und Verwaltungszwecke des Vereins gemäß Bundesdatenschutzgesetz und Datenschutzordnung (siehe https://www.bsc68.de/index.php/kontakt/datenschutz). Vielmehr wird der Verein die persönlichen Daten nur zur Vereinsorganisation, der Mitglieder- und Vereinskommunikation per E-Mail, Telefon und dem SEPA-Lastschrifteinzug und dessen Abwicklung im Wege der elektronischen Datenverarbeitung nutzen. Für die Mitgliedschaft gilt die Vereinsatzung in der jeweils gültigen Fassung. Der Mitglieds- und Sonderbeitrag richtet sich nach der jeweils gültigen Beitragsordnung. Satzung und Beitragsordnung können im Internet unter bsc68.de eingesehen werden. Der Austritt aus dem Verein kann, nach der zur Zeit gültigen Satzung, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Kalenderhalbjahr (30.06. oder 31.12.) und schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen. Die Mitgliedsbeiträge sowie die einmalige Aufnahmegebühr und eventuell anfallende Gebühren werden nach Maßgabe der unten stehenden Ermächtigung in der Regel im SEPA-Basislastschriftverfahren eingezogen. Weist das Konto die erforderliche Deckung nicht auf, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Für Rückbuchungsgebühren hat das Vereinsmitglied aufzukommen. Die Einzugsermächtigung wird bis auf Widerruf erteilt. Für den Fall der Anmeldung eines minderjährigen Kindes übernehme ich als gesetzlicher Vertreter bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Kindes die selbstschuldnerische Bürgschaft für die Entrichtung der fälligen Mitgliedsbeiträge und verzichte auf die Einrede der Vorausklage.
Zustimmung zu Datenschutzerklärung und Teilnahmebedingungen
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Ja, ich stimme zu.
Bitte bestätigen
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