• Anmeldung zur Therapiebegleithunde-Ausbildung Schweiz

    Organisiert durch die Tierarztpraxis rundumXund und durchgeführt von B.a.r.i.n. College e.V. und Canis Lupus Therapeuticus e.V.
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  • Ausbildungsrichtlinien

    Rahmenbedingungen

    Die Vereinsmitgliedschaft bei Canis Lupus Therapeuticus e.V. ist für die Dauer der Ausbildung und des aktiven Einsatzes als Therapiebegleithunde-Team erforderlich.

    Canis Lupus Therapeuticus e.V. kann in Einzelfällen, je nach Verlauf der Ausbildung, einem Team Einsatzbeschränkungen auferlegen. Dies geschieht in Absprache mit Ihnen und zum Schutz von Hund und Klienten.

    Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhalten Sie einen Lichtbildausweis, der für 1 Jahr gültig ist. Wir laden Sie zum Ende der Gültigkeit dieses Ausweises ( jährlich ) zur Nachprüfung ein. Nach erfolgreich bestandener Nachprüfung erhalten Sie einen neuen Team-Ausweis, der wieder für 1 Jahr gültig ist. Dieser Lichtbildausweis ist bei Einsätzen stets mitzuführen.

    Sie erhalten nach abgeschlossenem Kurs ein Halstuch mit Erkennungslogo für Ihren Hund. Während des Einsatzes ist dieses Halstuch oder ein Aufnäher sichtbar zu tragen.

     

    Prüfung

    Die Abschlussprüfung des Hundehalters besteht aus folgenden Elementen:
    • Schriftliche Prüfung auf Grundlage der Vorträge und erhaltenen Skripte
    • Praktische Prüfung
    • Dokumentation eines Einsatzes.
      • Erstellung einer Einsatzplanung über einen Besuchsdienst oder einen Therapiebegleit-Einsatz.
      • Durchführung dieses Vorhabens.
      • Dokumentation dieses Vorhabens, schriftlich oder mit Hilfe eines Videos (maximal 10 Minuten).
      • Erstellung einer schriftlichen Reflexion und Darstellung der erreichten Ziele.

    Bei Nichtbestehen der Theorieprüfung erfolgt keine Zulassung zur praktischen Abschlussprüfung.

    Die Theorieprüfung kann einmal wiederholt werden.

    Die praktische Prüfung kann ebenfalls einmal wiederholt werden. Sollte auch der zweite Versuch scheitern, so ist das Team nicht als Therapiebegleithunde-Team geeignet und wird für weitere Prüfungen gesperrt.

    Nach bestandener Prüfung erhalten Sie das Halstuch mit Erkennungslogo für Ihren Hund sowie das Ausbildungs-Zertifikat und Ihren Team-Ausweis.

     

    Einsatzrichtlinien für Therapiebegleithunde-Teams

    Tiergestützte Einsätze im Namen des Vereins Canis Lupus Therapeuticus e.V. können nur mit gültigem Lichtbildausweis durchgeführt werden.

    Ein Team, das tiergestützte Therapieeinsätze durchführt, darf dies nur tun, sofern Fachpersonal vor Ort ist, da im Versicherungsfall sonst unter Umständen kein Versicherungsschutz besteht.

    CLT e.V. wünscht zum Schutz unserer Hunde keine Einsätze bei hochgradig aggressiven Klienten. Ein solcher Einsatz des Teams geschieht auf eigene Verantwortung.

    Als Faustregel gilt: Der Einsatz eines Therapiebegleithundes darf 4 Stunden pro Woche und 1 bis 2 Stunden täglich nicht überschreiten.

    Für Schulhunde gilt als Faustregel: 1 Arbeitstag pro Woche. Ein längerer Einsatz ist mit dem Vorstand abzusprechen.

    Im Einsatz muss der Hund ein geeignetes Brustgeschirr tragen.

    Nur derjenige/diejenige HundehalterIn, der/die erfolgreich mit seinem/ihrem Hund die Ausbildung bestanden hat, hat das Recht als Therapiebegleithunde-Team zu arbeiten.

    Es ist nicht gestattet, den Hund anderen Personen anzuvertrauen, die dann mit diesem Hund Besuchsdienste oder Therapieeinsätze durchführen. In einem solchen Fall kann das Zertifikat und der Ausweis entzogen werden.

    Bei allen Therapie-Einsätzen, die nicht in der eigenen Praxis stattfinden, muss eine Mitteilung mit der Adresse der besuchten Einrichtung und der erhaltenen Aufwandsentschädigung an Canis Lupus Therapeuticus e.V. erfolgen.

    Wir empfehlen Ihnen das Führen eines Berichtsheftes über Therapieeinsätze mit Kurzberichten über die einzelnen Einsätze.

    Die Arbeit mit Ihrem Hund als Therapiebegleithunde-Team müssen Sie in jedem Fall Ihrer privaten Hundehalter-Haftpflicht sowie gegebenenfalls Ihrer Berufshaftpflicht- Versicherung melden. Bei Angestellten muss der Versicherungsschutz über den Arbeitgeber abgeklärt werden.

    Bei ehrenamtlichen Einsätzen greift für aktive Teams auch die Vereinshaftpflicht- Versicherung. Der Versicherungsschutz greift jedoch nur, wenn das Team über einen gültigen Ausweis verfügt, der bei jeder Nachprüfung ausgestellt wird. Wir weisen darauf hin, dass Canis Lupus Therapeuticus e.V. von solch ehrenamtlichen Einsätzen vorab in Kenntnis zu setzen ist.

     

    Tierschutz

    Sie verpflichten sich zur Einhaltung der ethischen Grundsätze von Canis Lupus Therapeuticus e.V. und den Tierschutzrichtlinien und -gesetzen.

    Jegliche Vorfälle, wie z.B. Beißereien mit und ohne Tier-, Personen- oder Sachschäden, sind dem Verein Canis Lupus Therapeuticus e.V. unverzüglich zu melden.

    Unsere Therapiebegleithunde-Teams verpflichten sich, jegliche Auflagen vom Ordnungsamt nach einem Vorfall dem Verein unverzüglich zu melden. In diesem Fall ist eine Neubewertung des Hundes erforderlich.

    In der Tiergestützten Therapie ist sowohl privat als auch während des Einsatzes der Gebrauch von Starkzwangmitteln wie Stachel-, Zug- und Stromhalsbändern nicht gestattet. Auch auf andere Weise dürfen dem Hund keine Schmerzen zugefügt werden.

    Besitzer von Therapiebegleithunden sind auch verpflichtet, Handlungen anderer Menschen / Klienten zu unterbinden, die zu tierquälerischen Handlungen gegenüber dem Hund führen können.

    Kein Therapiebegleithund darf einen Einsatz durchführen, wenn das Tier physisch oder psychisch beeinträchtigt ist.

     

    Beendigung der Mitgliedschaft oder des aktiven Einsatzes

    Nach Beendigung Ihrer Mitgliedschaft dürfen keine Einsätze mehr im Namen bzw. im Auftrag des Vereins durchgeführt werden.

    Wird die Mitgliedschaft beendet oder werden keine Einsätze mehr durchgeführt, sind hiervon mit gleich lautendem Schreiben der bisherige Einsatzort und die Geschäftsstelle des Vereins zu informieren.

    Sie können Ihre Mitgliedschaft in einem laufenden Jahr bis zum 30. November für das darauffolgende Jahr kündigen.

     

    Unterrichtsmaterial und Urheberrecht

    Kursmaterial sowie alle anderen Unterlagen, die im Rahmen des Eignungstests und der Prüfungen von Canis Lupus Therapeuticus e.V. ausgegeben werden, sowie Ausbildungsinhalte dürfen nicht zur gewerblichen oder privaten Nutzung an Dritte weitergegeben werden. Es ist nicht gestattet, mit Hilfe der Materialien und Ausbildungsinhalte von Canis Lupus Therapeuticus e.V. selbst eine Ausbildung in dieser oder ähnlicher Form sowie Besuchsdienste mit ungeprüften und unausgebildeten Hunden zu initiieren.

    Alle Skripte, Formulare und andere von Canis Lupus Therapeuticus e.V. erstellte Schreiben, alle fotografischen, gedruckten und digitalen Inhalte von Flyern sowie digitalen und sozialen Medien des Vereins, unterliegen dem Urheberrecht. Vervielfältigungen und Veröffentlichungen jeder Art sind ohne Zustimmung des Vereins untersagt.

    Zuwiderhandlungen werden mit rechtlichen Schritten geahndet.

    Erfahrungsberichte und in der Praxis erhaltene Informationen über Klienten unterliegen der Schweigepflicht gemäß Datenschutzgesetz.

    Alle Unterrichts-Materialien dienen zum Erreichen des Ausbildungszieles und müssen bei Abbruch der Ausbildung unverzüglich und ohne Aufforderung zurückgegeben werden.

  • Lernplan Therapiebegleithunde-Ausbildung
  • Allgemeine Teilnahmebedingungen

    1. Teilnahmevoraussetzung

    Die Zugangsvoraussetzungen für den angestrebten Abschluss müssen zur der Anmeldung erfüllt sein: Bestehen der Eignungsprüfung.

    Der Teilnehmer verpflichtet sich, die für die Feststellung der Zulassungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen.

    2. Anmeldung

    Die Anmeldung ist gültig, sofern zusätzlich alle geforderten Unterlagen eingereicht werden:

    • Gesundheitszeugnis einschließlich Labor und Kotuntersuchungsergebnis
    • Kopie der Haftpflichtversicherung
    • Kopie des Impfausweises dieser Anmeldung beiliegend.

    Die Anmeldung zu Lehrgängen und Seminaren ist schriftlich oder online bei B·a·r·i·n· College e.V. vorzunehmen. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in diese Teilnahmebedingungen und die Richtlinien an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande.

    Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilen wir Ihnen dies mit.

    3. Zahlungsbedingungen

    Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 250CHF zu leisten.

    Der/die Teilnehmer/in hat das Entgelt unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsagentur) spätestens bis 10 Tage vor dem Kurs zu zahlen. Das Kursentgelt beinhaltet die Schulungsunterlagen. Die einzelnen Kursblöcke werden getrennt abgerechnet.

    4. Widerrufsrecht

    Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an B·a·r·i·n·College e.V. (Adresse untenstehend) zu richten. 

    5. Rücktritt und Kündigung

    Rücktritt und Kündigung haben schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang bei B·a·r·i·n·College e.V.

    a) Rücktritt: Erfolgt der Rücktritt noch 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, werden bereits gezahlte Entgelte vollständig erstattet. Erfolgt der Rücktritt nach Ablauf dieser Frist, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.

    Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    Sollten wir von unserer Seite gezwungen sein, ein Seminar abzusagen, so werden die gesamten geleisteten Gebühren für das Seminar erstattet.

    Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

    6. Absage, Programmänderung und Ausfall

    B·a·r·i·n·College e.V. hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichender Zahl von Anmeldungen, Lehrgänge und Seminare abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall erstattet. Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigt die Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.

    Die Erstattung von Ersatz- und Folgekosten der Lehrgangsteilnehmer wegen Ausfall von Unterrichtsstunden ist ausgeschlossen, sofern nicht B·a·r·i·n·College e.V., ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


    7. Ausschluss von der Teilnahme

    B·a·r·i·n·College e.V. ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug sowie Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

    8. Haftung

    Die Haftung von B·a·r·i·n·College e.V. für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von B·a·r·i·n·College e.V., ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch B·a·r·i·n·College e.V. oder auf einer schuldhaften Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Teilnehmer ist im Rahmen der Mitgliedschaft bei Canis Lupus Therapeuticus haftpflichtversichert im Zusammenhang mit der Therapiehundeausbildung.

    9. Datenerfassung

    Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung und -organisation sowie für die spätere Zusendung von Informationen im Zusammenhang mit der beruflichen Bildung (z. B. Ankündigung von B·a·r·i·n·College e.V. -Weiterbildungsveranstaltungen) gespeichert. Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit der Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken einverstanden.

    10. Nebenabrede

    Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

    11. Vertragswirksamkeit

    Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

    12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

    Erfüllungsort und für den vollkaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Wildeshausen, Niedersachsen, Deutschland.

     

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