Behandlungsvertrag
Liebe Patientin, lieber Patient,
Die in meiner Praxis durchgeführten Diagnose- und Therapieverfahren sind ausschließlich sanfte Techniken aus der modernen amerikanischen Chiropraktik. Dennoch bin ich vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, Sie über Gefahren der amerikanischen Chiropraktik aufzuklären. Im Folgenden finden Sie zwei relevante Urteile deutscher Gerichte. Bitte nehmen Sie sich zwei Minuten Zeit.
1.Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf ( vom 08.07.1993, Zeichen 302/91 )
„Über eventuelle Gefahren chiropraktischer Maßnahmen ist aufzuklären. In diesem Urteil wird verlangt, dass der Patient über das Risiko aufgeklärt werden muss, dass es in seltenen Fällen, trotz korrekter Durchführung der Manipulation an der Halswirbelsäule, zu dauerhaf-ten Durchblutungsstörungen kommen kann." Anmerkung: Nach dem heutigen Kenntnisstand der medizinischen Wissenschaft, gibt es keinen Hinweis, dass eine korrekt ausgeführte chiropraktische Behandlung der Halswirbelsäule eine Verletzung gesunder hirnversorgen-der Gefäße primär verursacht.
2. Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart (vom 290.02.1997, Zeichen 14U44/96)
Ein heilbehandelnder (Arzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut) darf sich vor chirotherapeutischen Eingriffen nicht auf den Hinweis beschrän-ken, dass es im Anschluss an die Behandlung auch zu einer Verschlechterung der Beschwerden kommen könne. Vielmehr ist ein, durch Bandscheiben vorbeschädigter Patient darüber in Kenntnis zu setzten, dass es auch bei fehlerfreier Durchführung beim Eingriff zu einer Verlagerung von Bandscheibengewebe und in Folge zu einer spinalen Wurzelkompression kommen kann. Dieser Hinweis ist zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten dringend geboten, wenn ein Erfolg der Chirotherapie ungewiss ist, dem Heilpraktiker be-kannt ist, dass es dem Patienten darauf ankommt, eine Bandscheiboperation zu vermeiden."
Noch etwas zu Ihrer Versicherung:
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Eine Erstattung der Behandlungskosten durch Versicherungen oder Erstattungsstellen ist möglicherweise nicht bzw. nicht in vollem Umfang gewährleistet. Ich übernehme daher für eine Erstattung keine Garantie und rate Ihnen, sich ggf. vorab bei Ihrer Krankenkasse über die Kostenübernahme zu informieren. Eine Nicht- Übernahme der Behandlungskosten durch eine private oder Zusatzversiche-rung, hat keinen Einfluss auf die Vergütung.
Bezüglich Terminvereinbarung / Absage und Praxisausfallgebühr
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, reserviere ich Termine für Sie. Falls Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage. Bitte haben Sie Verständnis, dass für Termine, die nicht mind. 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail abgesagt werden oder für Ter-mine, die nicht wahrgenommen werden, die Praxisausfallkosten berechnet werden (BGB§252). Falls Sie sich verspäten sollten, kann die Behandlung leider nicht mehr stattfinden, da die Termine aufeinander-folgend geplant sind. Auch hier fällt eine Ausfallgebühr an.
Einverständniserklärung
Ich wurde über eventuelle Risiken und Nebenwirkungen der durchgeführten Maßnahmen ausführlich in Kenntnis gesetzt und erkläre mich hiermit einverstanden. Werden evt. bereits von Ärzten vorgeschla-gene Operationen oder Behandlungen abgelehnt oder aufgeschoben, so erfolgt dies ausschließlich in meiner eigenen Verantwortung. Weiterhin bin ich damit einverstanden, dass ich eine Ausfallpauschale in Höhe von 25,00 bezahle, wenn ich zu einem vereinbarten Termin nicht erscheine, ohne 24 Stunden vorher telefonisch oder schriftlich abgesagt zu haben. Ich sehe mich im Stande, die anfallenden Kosten bzw. das Praxishonorar selbst zu zahlen und bin unmittelbar zahlungspflichtiger Vertragspartner der Chiropraxis Ingelheim, Christiane Höfinghoff. Ich habe die Regelungen zur Kenntnis genommen, verstanden und akzeptiere sie. Ferner bestätige ich die Richtigkeit der gemachten Angaben.