Beitragsordnung des Osnabrücker Turnerbundes von 1876 e.V.
A.) Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 € pro Person.
B.) Die Grundbeiträge betragen monatlich:
• Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 9,00 €
• Ermäßigte Erwachsene (Schülerinnen/Schüler, Studentinnen/Studenten und Absolventinnen/Absolventen des FSJ und BFD)*12,00 €
• Erwachsene 15,00 €
• Paare im gemeinsamen Haushalt 22,00 €
• Familien bis max. 3 Personen (3 Kinder unter 18 Jahren, 1 Elternteil mit 2 Kindern unter 18 Jahren 25,00 €
oder beide Elternteile und 1 Kind unter 18 Jahre
• Jedes weitere Kind/jede(r) weitere Jugendliche unter 18 Jahren zusätzlich zum Familienbeitrag 2,00 €
• Passive Mitglieder 6,00 €
*Mitglieder vom 18. – 27. Lebensjahr erhalten unter Beifügung einer Bescheinigung eine Beitragsermäßigung, nachträglich eingereichte
Bescheinigungen können nicht auf bereits abgebuchte Beiträge angerechnet werden. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
Inhaber des Osnabrück-Passes oder eines ALG II – Bescheids erhalten unter Beifügung einer Bescheinigung eine 50%ige Ermäßigung auf
die Grundbeiträge. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
Zusätzliche Beiträge sind monatlich für folgende Abteilungen/Kurse zu entrichten:
• Athleticum Kurse, LKG / Geräte und Kurse 8,00 / 20,00 €
• Basketball ( zuzüglich Passgebühren bei Eintritt für Erwachsene) 5,00 €
• Cheerleading 7,00 €
• Fußball 2,00 €
• Jazz DejaVu 27,00 €
• Judo / Kinder-Reha / Psychomotorik / Fitness für Jugendliche 4,00 €
• Kinder-Plus-Kurse ** 8,00 €
• Kindertanz 2,50 €
• Koronarsport Privatzahler / Lungensport (COPD) 7,00 €
• Lateintanzen 21,00 €
• Parkour 5,00 €
• Rehabilitationssport 7,00 €
• Spielgruppe OT-Bärchen z.B. 2x wöchentlich 95,00 €
• Volleyball 4,00 €
**Kinder-Plus-Kurse sind im Flyer mit einem „K“ gekennzeichnet
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
C.) Zahlungsmodalitäten
Die Beitragszahlung beginnt am 1. des Eintrittsmonats. Die Beiträge werden grundsätzlich nur im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Der Einzug erfolgt im Voraus in den ersten Tagen eines Quartals. Mitglieder, die sich nicht am Sepa-Lastschriftverfahren beteiligen, erhalten
zum Fälligkeitstermin eine Rechnung über den zu zahlenden Beitrag. Für diesen zusätzlichen Verwaltungsaufwand stellt der Verein eine
Verwaltungsgebühr von 3,00 € pro Buchungsvorgang in Rechnung. Kosten, die dem OTB durch falsche Konten- oder Bankbezeichnungen
entstehen, werden dem jeweiligen Mitglied angelastet.Ist ein Mitglied mit einem Vierteljahresbeitrag im Rückstand, so wird nach vorausge-
gangener zweimaliger Mahnung die Schuld gerichtlich geltend gemacht. Für die 1. Mahnung werden 3,00 € plus evtl. Bankgebühren, für
die 2. Mahnung 8,00 € plus evtl. Bankgebühren erhoben.
D.) Beendigung der Mitgliedschaft
Der freiwillige Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende.