Fahrauftrag IBISCH Fahrzeug
  • Fahrauftrag IBISCH Fahrzeug

    verantwortliche Abteilung: Arbeitssicherheit
  • Beauftragung gemäß § 7 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift DGUV V68 "Flurförderzeuge"

  •  . .
  • Der / die Mitarbeiter / -in wird mit dem selbstständigenFühren von Fahrzeugen beauftragt.

  • Die Befähigung zum Führen des Fahrzeuges wurde durch Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis nachgewiesen.

    Der Fahrzeugführer verpflichtet sich, bei Verlust der Fahrererlaubnis den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren.

    Das Fahrzeug ist bestimmungsgemäß zu benutzen.

    Zur Verhütung von Unfällen und Schäden ist die Straßenverkehrsordnung zu beachten und das Fahrzeug pfleglich zu behandeln.

  •  . .
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