Antrag auf Vorschuss
  • Antrag auf Vorschuss

  • Zwischen

    IBISCH GmbH, Kaiser-Joseph-Str. 194, 79098 Freiburg
    -Arbeitgeber-

    und

    *   *   *      
    -Arbeitnehmer-

    wird folgende

    VEREINBARUNG ÜBER EINEN VORSCHUSS

    getroffen:

    1. Der Arbeitnehmer erhält auf den Lohn/das Gehalt für den Monat    *einen Lohn- bzw. Gehaltsvorschuss in Höhe von €   *   netto (Mindestbetrag 200€).

    2. Vom Vorschuss ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 7,5% =   *€ zu entrichten, der bei Auszahlung direkt vom Vorschuss abzuziehen ist. Daraus ergibt sich ein Auszahlungsbetrag von:      €

    3. Die Auszahlung erfolgt
    -> in bar am   Pick a Date   
    -> durch Überweisung auf das Lohn- bzw. Gehaltskonto des Arbeitnehmers bis spätestens   Pick a Date   
    IBAN/BIC:      

    4. Die Verrechnung dieses Vorschusses erfolgt
    -> zur Gänze mit der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung für den Monat      
    -> ratenweise ab der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung für den Monat   in      monatlichen Raten von jeweils €      die letzte Rate in Höhe von €      

    5. Ein bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses allenfalls noch offener Vorschussrest wird mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Gänze fällig und mit der Endabrechnung gegenverrechnet.

    6. Ein aus der Abrechnung resultierender Negativsaldo ist vom Arbeitnehmer binnen 14 Tagen auszugleichen.

    7. Gründe für Antrag auf Vorschuss:

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