ZwischenIBISCH GmbH, Kaiser-Joseph-Str. 194, 79098 Freiburg-Arbeitgeber-und Bitte auswählen Herr Frau * Vorname* Nachname* Straße und Hausnummer* Stadt* PLZ* -Arbeitnehmer-wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:§ 1 Beendigung des ArbeitsverhältnissesDas zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich zum Datum* beendet. § 2 Fortzahlung des vereinbarten EntgeltsDas vereinbarte monatliche Arbeitsentgelt in Höhe von, Euro Betrag* Bitte auswählen pro Stunde pro Woche pro Monat * wird bis zum Datum* steuer- und sozialversicherungspflichtig weitergezahlt.§ 3 Urlaub Alle Urlaubsabgeltungsansprüche sind mit der vereinbarten Fortzahlung des Arbeitsentgelts abgegolten. § 4 Freizeitausgleich.Alle Freizeitausgleichansprüche sind mit der Fortzahlung des Arbeitsentgelts abgegolten. § 5 Ansprüche des ArbeitnehmersDer Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer ein Zeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses und Leistung und Verhalten erstreckt.§ 6 Erledigungsklausel Die Parteien sind sich einig, dass mit der Erfüllung dieser Vereinbarung sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, seien sie bekannt oder unbekannt, nicht mehr gegeneinander bestehen. § 7 Pflicht zur Meldung bei der Agentur für ArbeitDer Arbeitnehmer wurde darüber informiert, dass er nach § 38 Abs.1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zur frühzeitigen Arbeitssuche verpflichtet ist. Insbesondere ist er verpflichtet, sich spätestens drei Mo-nate vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Lie¬gen zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhält-nisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendi-gungszeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Der Arbeitnehmer ist auch dazu verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.Der Arbeitnehmer wurde auch darüber informiert, dass der Abschluss der vorliegenden Vereinbarung auch bei unverzüglicher Meldung eine Sperrzeit zur Folge haben kann.§ 8 Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.§ 9 sofortige Aufhebung (ohne Mitteilung)Sollte der Arbeitnehmer per sofort, ohne jegliche Vorankündigung/ Mitteilung etc. nicht mehr auf der Arbeit erscheinen und kann somit dieser Aufhebungsvertrag erst im Nachhinein abgeschlossen werden, so wird ihm die Vertragsstrafe, Zimmermiete, Zimmerreinigung, usw. vom Lohn abgezogen.