Hinweis
• Hinweise zu berücksichtigungsfähigen Kindern nach § 55 Abs. 3 SGB XI erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
• Bitte geben Sie nur die Anzahl der Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr an. Sollten alle Ihre Kinder bereits das 25. Lebensjahr vollendet haben, kreuzen Sie bitte „Keine Kinder unter 25 Jahren“ an.
• Achtung: Jede Änderung muss umgehend und unaufgefordert der Personalabteilung mit Angabe von Wirksamkeit (gültig ab) mittgeteilt werden.
Hinweis:
Es handelt sich um eine freiwillige Selbstauskunft. Sie müssen gar keine Angaben machen oder können einzelne Kinder unberücksichtigt lassen. Es können jedoch bei einer Beitragsermittlung ausschließlich der angegebenen Kinder berücksichtigt werden.
Ich versichere die Hinweise zur Kenntnis genommen und meine Angaben entsprechend gemacht zu haben.