Einwilligung zur Veröffentlichung von Informationen an Außenstehende im Rahmen von Angeboten und Veranstaltungen • Informationen über mich wie Name, Vorname, ggf. Ergebnisse Art der Daten • Foto-/Videoaufnahmen von mir • Veröffentlichung in Print-Medien Art der Veröffentlichung • Veröffentlichung auf Vereinswebsite • Veröffentlichung in Social-Media Der Verein nutzt aus berechtigtem Interesse zur Öffentlichkeitsarbeit verschiedene Kanäle, um über seine Aktivitäten zu berichten. Dazu zählen Printmedien wie Zeitungen und Onlinemedien wie die Website oder Social-Media-Kanäle wie Facebook. Bei Veranstaltungen oder besonderen Angeboten werden dabei regelmäßig Foto- oder Videoaufnahmen erstellt und darüber berichtet. Sofern gezielt über eine Person berichtet oder Informationen über sie veröffentlicht werden, benötigt der Verein dazu eine freiwillige Einwilligung. Da der Verein während einer Veranstaltung aber organisatorisch nicht durchgängig kontrollieren kann, ob für eine Person die Einwilligung vorliegt oder nicht, ist die freiwillige Einwilligung eine Bedingung für die Teilnahme. Ohne die Einwilligung ist eine aktive Teilnahme an den Angeboten und Veranstaltungen nicht möglich.