Beachten Sie bitte, dass im Rahmen der Haftpflichtversicherung bei Sachschäden immer nur der Zeitwert erstattet werden kann. Um den Zeitwert zu berechnen, benötigen wir immer eine Anschaffungsrechnung der beschädigten Sache. Liegt keine Rechnung mehr vor, so benötigen wir grob das Anschaffungsjahr und den Anschaffungspreis.
Besonderheit Brillen und Hörgeräte
Hier ist immer zwingend eine Anschaffungsrechnung und die Rechnung über die Neuanschaffung bzw. Reparatur vorzulegen. Eine Verschlechterung/ Verbesserung der Seh- oder Hörstärke wird bei der Berechnung berücksichtigt. Ggf. muss der Geschädigte/ die Geschädigte beim Optiker/ Akustiker eine Rechnungskopie anfragen (sind i.d.R. 10 Jahre gespeichert).
Fotos
Von beschädigten Gegenständen werden immer Fotos benötigt. Diese können direkt bei der Schadensmeldung hochgeladen werden.
Schadensschilderung
Diese sollte so genau wie möglich sein und den Hergang genau beschreiben. Es muss kein Roman sein. Allerdings werden bei einer ausführlichen Schilderung die Rückfragen minimiert.