• Ehevertrag

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    Tel.: {telefon_n} Mail: {email_n}
  • Wir möchten Ihren Ehevertrag schnell und rechtssicher erstellen. Sie können uns dabei helfen, indem Sie diesen Fragebogen ausfüllen. Auch wenn Sie nicht alle Fragen beantworten sollten, ist jede Angabe hilfreich. Sie können dieses Datenblatt jederzeit mit der „Zwischenspeichern & Teilen“-Funktion zwischenspeichern und/oder mit weiteren Parteien teilen. Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie uns jederzeit gerne ansprechen.

  • Ihre Kontaktdaten

  • 1. Ehepartner

  • Ehepartner*in 1

  •  . .
  • 1.1 Vermögen Ehepartner*in 1

  • Hinweis: Die Angaben zu den Vermögensverhältnissen dienen der sachgerechten Erstellung des Ehevertrags sowie zur Bestimmung der Notarkosten.

  • 1.2 Familienstand Ehepartner*in 1

  • Bitte hier genauere Angaben machen (1-6):

  •  - -
  •  . .
  • Ehepartner*in 2

  •  . .
  • 1.3 Vermögen Ehepartner*in 2

  • Hinweis: Die Angaben zu den Vermögensverhältnissen dienen der sachgerechten Erstellung des Ehevertrags sowie zur Bestimmung der Notarkosten.

  • 1.3 Familienstand Ehepartner*in 2

  • Bitte hier genauere Angaben machen (1-3):

  • 2. Kinder

  • Kind 1

  •  . .
  • Kind 2

  •  . .
  • Kind 3

  •  . .
  • 3. Inhalte/Regelungen im Ehevertrag

  • 3.1 Anwälte/Steuerberater

  • Anwalt/Steuerberater Ehepartner 1

  • Anwalt/Steuerberater Ehepartner 2

  • 3.2 Regelungen

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  • Hinweis: Auch im Falle der Zugewinngemeinschaft haftet jede:r Ehepartner:in nur für seine/ihre Schulden. Hierzu bedarf es nicht der Auswahl der Gütertrennung.

  • Wichtig:

    1. Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögensmassen der Eheleute gänzlich getrennt. Es gibt keine güterrechtlichen Ausgleichsansprüche bei Beendigung der Ehe.
    2. Die Gütergemeinschaft verfolgt häufig das Ziel, Vermögen zur Pflichtteilsreduzierung oder zur teilweisen „Umgehung“ bindender Verfügungen von Todes wegen auf den Ehegatten zu übertragen. Die Gütergemeinschaft endet grundsätzlich mit Tod des Ehegatten (Ausnahme: durch Ehevertrag vereinbarte fortgesetzte Gütergemeinschaft, § 1483 f. BGB) oder durch Aufhebungsklage bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1469 BGB.
    3. Bei sämtlichen Güterständen besteht die Möglichkeit der Eintragung in das Güterrechtsregister, was zur Folge hat, dass ein Dritter die eingetragene Tatsache gegen sich gelten lassen muss, auch wenn er sie nicht kennt.
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  • 4. Bemerkungen

  • Wie geht es weiter?

    Nach Übermittlung Ihrer Daten, werden wir auf dieser Grundlage den Ehevertrag erstellen und Ihnen mehrere Notartermine vorschlagen. Gleichzeitig beauftragen Sie damit den Notar mit der kostenpflichtigen Vorbereitung und Durchführung des Notartermins. Auf Wunsch informieren wir Sie gerne über die zu erwartenden Notarkosten.

  • Worauf ist beim Notartermin zu achten?

    Bitte bringen Sie zum Notartermin mit:

    •      Personalausweis oder Reisepass (bei einem ausländischen Reisepass ist eine Meldebescheinigung oder der Aufenthaltstitel erforderlich)

    •      Geburtsurkunde / Stammbuch

    •      Heiratsurkunde.

     

    Im Notartermin verliest der Notar den Ehevertrag. Hierbei werden alle Einzelheiten erläutert und Fragen beantwortet. Der Notartermin dauert in der Regel etwa 45 Minuten.

     

    Der Notartermin findet in deutscher Sprache statt. Sollten Sie nicht ausreichend Deutsch verstehen, muss ein Dolmetscher am Notartermin teilnehmen. Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit, ob Sie einen Dolmetscher benötigen.

     

  • Alle Angaben vollständig?

    Bitte überprüfen Sie vor dem Absenden des Datenblattes alle Ihre Angaben sorgfältig. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ergänzungen vornehmen wollen, speichern Sie Ihre Angaben bitte vorerst über den Button "Zwischenspeichern & Teilen". So können Sie das Formular zunächst speichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten und anschließend abschicken.

    Vielen Dank!

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