Beitrittserklärung
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Anmeldung und Aufnahme durch den Vorstand erworben. Mit dem Aufnahmeantrag ist eine Anerkennung der Ordnungen und Satzung des Vereins verbunden. Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Mitteilung über die Aufnahme.
Des Weiteren findest Du hier unsere Datenschutzbestimmungen.
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende schriftlich an den Verein zu richten. Die Kündigung ist nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgt. Den Zugang der schriftlichen Kündigung hat das Mitglied zu beweisen.