1. Begrenzung der Anzahl von Wettkämpfen
Im Sinne der Periodisierung und eines methodischen Aufbaus auf die Hauptwettkämpfe mit Aufbauwettkämpfen orientieren wir uns daran, dass die Sportler/innen bis AK 16 in einem Kalenderjahr nicht mehr als 10 Wettkämpfe absolvieren und die Sportler/innen bis AK 17 in einem Kalenderjahr nicht mehr als 12 Wettkämpfe absolvieren. In Abstimmung mit dem entsprechenden Bundestrainer erfolgt die Festlegung dieser Aufbauwettkämpfe und deren Charakter in Zusammenarbeit mit dem Landesverband / Heimatverein / Heimtrainer/in und Athlet/in.
Bundeskaderathlet/innen ist es untersagt in ausländischen Ligen bzw. Pokalrunden zu starten, soweit sie am deutschen Ligen-System (Bundesligen, Landesligen usw.) teilnehmen.
2. Zusammenarbeit mit dem/der verantwortlichen Heimtrainer/in, Landestrainer/ und zuständige/n Bundestrainer/in
Im Zuge der intensiven Zusammenarbeit mit den o.g. Personen müssen in den Bereichen Rahmenorientierungen, Abstimmung der Jahresplanung, Teilnahme an Lehrgängen und Wettkämpfen ein gemeinsamer Konsens gefunden werden. Daraus resultieren die Erstellung eines ITP und die inhaltliche Umsetzung dieser individuellen Trainingsplanung im Trainingsprozess. Die wöchentliche Übermittlung aller Trainingsdaten an den BVDG zum zuständigen Bundestrainer ist grundsätzlich verpflichtend. Bei Lehrgängen des BVDG können Eigenanteile erhoben werden.
3. Schriftliche Anerkennung und Einhaltung der Satzung und Anti-Doping-Bestimmungen des BVDG
Der Athlet/die Athletin erkennt die Regelungen der Satzung, der Anti-Doping-Ordnung und weiterer Ordnungen des BVDG in der jeweils gültigen Fassung im Training und Wettkampf als für sich verbindlich an, und verpflichtet sich, den in diesen Regelungen statuierten Vorgaben nachzukommen. Über die Anti-Doping-Bestimmung wird jede/r Kadersportler/in jährlich belehrt, erkennt sie damit an und bestätigt dies mit Unterschrift bzw. bei Minderjährigen zusätzlich mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Die aktenkundige Belehrung erfolgt über die Athletenvereinbarung. Der/Die Kadersportler/in gibt sein/ihr Einverständnis, bei Minderjährigen mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten, für Dopingtests neben dem Urin auch eine Blutprobe abzugeben.
4. Werberichtlinienvereinbarung
Die Athletin/der Athlet ist verpflichtet, bei internationalen Einsätzen des BVDG nur die offizielle Wettkampfkleidung der Nationalmannschaft zu tragen bzw. die zur Verfügung gestellte Wettkampfausrüstung zu verwenden. Zusätzliche Werbung (Art, Größe, Platzierung usw.) auf der Wettkampfkleidung und Wettkampfausrüstung ist nur mit Genehmigung des BVDG gestattet. Dies betrifft auch Stirn-, Schweißbänder, umgehängte Handtücher, Banner etc. Das Logo der Stiftung Deutsche Sporthilfe ist grundsätzlich bei Wettkämpfen und Medienauftritten zu tragen. Mit Aufnahme in den Bundeskader sind von dem Athleten/der Athletin die Athletenvereinbarungen und die Werberichtlinien zu unterzeichnen, die die Zusammenarbeit zwischen ihr/ihm und dem BVDG regeln. Die Zusendung dieser Unterlagen erfolgt im Nachgang an die Kadernominierung.
5. Bildrechte
Der Athlet/die Athletin erklärt sich damit einverstanden, dass der BVDG Bildrechte für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Kalender-, Jahrbücher, offizielle Mannschaftsfotos) unentgeltlich verwertet, soweit die Aufnahmen im Rahmen von BVDG Maßnahmen gefertigt wurden.
6. Datenverarbeitung
Der Athlet/die Athletin erklärt sich damit einverstanden, dass persönliche Daten sowie Trainings- und Wettkampfdaten unentgeltlich in Datennetze eingespeist werden und dass Daten dieser Vereinbarung, soweit zur effektiven Dopingbekämpfung im Rahmen der Beschlüsse des BVDG notwendig, gesammelt und an Dritte (z.B. DOSB, Untersuchungsinstitute) weitergegeben werden können.
7. Prinzipien des Sports
Der Athlet/die Athletin erklärt sich bereit einen sportlichen Lebensstil zu führen und im Sinne der Olympischen Bewegung zu handeln: diese steht für ein friedliches Miteinander, fairen sportlichen Wettstreit, ihre zentralen Werte sind Exzellenz, Freundschaft und Respekt.
8. Sportmedizinische Untersuchung
Durchführung & Bescheinigung der jährlich verpflichtenden SGU (sportmedizinischen Grunduntersuchung) an den durch den DOSB zugelassenen Instituten.