Der Makler ermächtigt im Namen des Auftraggebers Offerten einzuholen, Verhandlungen zu führen, sowie alle erfoderlichen Abklärungen und Vorkehrungen zur Risiko-Analyse und optimalen Vertragsgestaltung zu treffen.
Die dafür erforderlichen Tätigkeiten umfassen:
- Überprüfung und Definition des individuellen Bedarfs des Auftraggebers
- Vergleich der Verträge zu den Gegebenheiten am Markt mittels Ausschreibung
- Unterstützung und ggf. Vertretung bei der Schadenabwicklung
- Überprüfung der Korrespondenz und Prämienrechnungen
Der Auftraggeber bleibt Vertragspartner der Gesellschaften und Prämien- bzw. Kommissionsschuldner. Er unterzeichnet Anträge selbst und nimmt Schadenzahlungen direkt entgegen. Der Auftraggeber beauftragt die Gesellschaften, sämtliche Verträge und Bestände zur Betreuung umgehend auf den Makler zu übertragen. Der Makler vertritt den Mandanten in den aufgeführten Belangen gegenüber den Gesellschaften. Die Gesellschaften entschädigen den Makler mittels branchenüblicher Ansätze.
Allfällige Veränderungen der Tatbestände, welche auf bestehende Verträge Einfluss haben, sind vom Auftraggeber umgehend an den Makler zu melden, damit die Versicherungsdeckung bzw. die Produktwahl oder Strategie neu überprüft und gegebenenfalls angepasst werden kann (z.B. Tätigkeitsänderung, Dienstleistungserweiterungen bei Firmen, etc.). Wird der Makler nicht binnen 14 Tagen über die eingetretenen Veränderungen informiert, ist er in Schadenfällen nicht haftbar.
Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung des Auftraggebers auf unbestimmte Zeit in Kraft. Sie kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit gegenseitig gekündigt werden. Der Auftraggeber hat die Informationspflicht gemäss Art. 45 VAG zur Kenntnis genommen.