• Immobilienkaufvertrag

    {name_n}

    {adresse_n}

    Tel.: {telefon_n} Mail: {email_n}
  • Wir möchten den Immobilienkauf/-verkauf schnell und rechtssicher durchführen. Sie können uns dabei helfen, indem Sie diesen Fragebogen ausfüllen. Jede Angabe ist hilfreich. Sie können dieses Datenblatt jederzeit mit der „Zwischenspeichern & Teilen“-Funktion zwischenspeichern und/oder mit weiteren Parteien teilen. Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie uns jederzeit gerne ansprechen.

  • Ihre Kontaktdaten

    • 1. Verkäufer*in / Veräußerer*in 
    • Daten des/der Vertreter*in

    • Daten des Ehegatten (Verkäufer*in 1)

    •  . .
    • Verkäufer*in / Veräußerer*in 2

    • Daten des/der Vertreter*in

    • Daten des Ehegatten (Verkäufer*in 2)

    •  . .
    • Verkäufer*in / Veräußerer*in 3

    • Verkäufer*in / Veräußerer*in 4

    • Verkäufer*in / Veräußerer*in 5

    • 2. Käufer*in / Erwerber*in 
    • Käufer*in / Erwerber*in 1

    • Daten des Ehegatten (Käufer*in 1)

    •  . .
    • Käufer*in / Erwerber*in 2

    • Daten des/der Vertreter*in

    • Daten des Ehegatten (Käufer*in 2)

    •  . .
    • Käufer*in / Erwerber*in 3

    • Käufer*in / Erwerber*in 4

    • Käufer*in / Erwerber*in 5

    • 3. Immobilie 
    • Dateien wählen
      Dateien hierher ziehen
      Datei wählen
      Cancelof
    • 4. Kaufpreis 
    • 4.1 Bankverbindung

    • Verkäufer 1

    • Verkäufer 2

    • Verkäufer 3

    • Verkäufer 4

    • 4.2 Zahlungstermin

    •  . .
    • Wichtig

      Das Fälligkeitsdatum kann in den seltensten Fällen "sofort" sein. Dies hat folgende Gründe:

      Der Kaufpreis sollte von der erwerbenden Partei erst gezahlt werden, wenn sicher ist, dass sie die versprochene Leistung, nämlich das unbelastete Eigentum an dem Grundstück, erhalten wird. 

      Deshalb sieht der Kaufvertrag im Regelfall vor, dass der Kaufpreis erst dann gezahlt wird, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Fälligkeit des Kaufpreises wird in der Regel davon abhängig gemacht, dass

      • alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
      • die sogenannte Eigentumsvormerkung (auch Auflassungsvormerkung genannt) für die erwerbende Partei im Grundbuch eingetragen ist – dadurch wird das Grundstück für sie „reserviert" –,
      • die Unterlagen vorliegen, die erforderlich sind, um eingetragene und nicht übernommene Belastungen im Grundbuch, insbesondere Grundschulden, zu löschen,
      • die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt (unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen steht den Gemeinden bei Grundstückskaufverträgen ein Vorkaufsrecht zu).

      Durch die Notarin oder den Notar wird alles Erforderliche veranlasst, damit die Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt werden. Sobald diese vorliegen, werden die Vertragsbeteiligten informiert. Erst wenn die Fälligkeitsmitteilung der erwerbenden Partei vorliegt, muss der Kaufpreis gezahlt werden. Rechnen Sie am besten mit mind. 10-14 Arbeitstagen, in Einzelfällen auch bis zu 6 Wochen.

      Fragen Sie uns gerne im persönlichen Gespräch nach unseren Erfahrungswerten in Bezug auf die Dauer bis zur Fälligkeit des Kaufpreises. 

       

       

    • 4.3 Kaufpreisfinanzierung

    • Hinweis: Wird der Kaufpreis über ein Bankdarlehen finanziert, ist die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch erforderlich. Hierfür ist ein Notartermin erforderlich, der unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrags erfolgen kann. Dazu benötigen wir die von Ihrer Bank bereitgestellten Unterlagen (Formular zur Grundschuldbestellung, Notarbrief, o. ä.).

    • 5. Übergabe/Makler 
    • 5.1 Übergabe

    •  . .
    •  . .
    • 5.2 Makler

    • 6. Besonderheiten/Sonstiges 
    • Bitte nehmen Sie sich kurz die Zeit und kontrollieren Sie, ob bei Ihrem Anliegen einer oder mehrere der folgenden Punkte zutreffen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie am Ende der Seite "Es treffen KEINE der obenliegenden Punkte auf mein Anliegen zu" auswählen. 

      Sollte einer der Punkte relevant für Ihr Anliegen sein bitten wir Sie, weitere Angaben zu machen. Dies hat direkten Einfluss auf die Urkundenerstellung und ist daher sehr wichtig für die Terminierung Ihres Anliegens.

    • 6.1 Bitte Vollmachtsurkunde einreichen!

    • 6.2 Der/die Verkäufer*in ist bereits verstorben: Bitte reichen Sie den Erbschein ein

    • 6.3 Der/die Verkäufer*in steht unter Betreuung: Bitte reichen Sie die Betreuungsunterlagen ein!

    • Dateien wählen
      Dateien hierher ziehen
      Datei wählen
      Cancelof
    • 6.4 Es bestehen schuldrechtliche Vereinbarungen und/oder Vollmachten (z.B. an den Bauträger) die auf den jetzigen Käufer übertragen werden müssen

    • Dateien wählen
      Dateien hierher ziehen
      Datei wählen
      Cancelof
    • 6.5 Käufer*in/Verkäufer*in sind (teilweise) eine Gesellschaft/Unternehmer*in

    • 6.5.1 Angaben zur Gesellschaft/Unternehmer*in auf Käuferseite

    • 6.5.1 Wirtschaftlich berechtigte Personen der Gesellschaft (Käuferseite)

    • Person 1

    • Person 2

    • Person 3

    • Notarinnen und Notare sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG Sie müssen deshalb bei bestimmten Geschäften die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften feststellen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG Wirtschaftlich Berechtigte sind alle natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar (bei einer mehrstufigen Beteiligungsstruktur) mehr als 25 % der Kapital- oder Stimmanteile innehaben oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben (§ 3 Abs. 2 GwG Die Beteiligten sind verpflichtet, die zur Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen (§ 11 Abs. 6 GwG Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, besteht seit dem 1.1.2020 unter Umständen ein Beurkundungsverbot (§ 10 Abs. 9 Satz 4 GwG).

    • 6.5.2 Angaben zur Gesellschaft auf Verkäuferseite/Unternehmer*in

    • 6.5.2 Wirtschaftlich berechtigte Personen der Gesellschaft (Verkäuferseite)

    • Person 1

    • Person 2

    • Person 3

    • Notarinnen und Notare sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG Sie müssen deshalb bei bestimmten Geschäften die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften feststellen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG Wirtschaftlich Berechtigte sind alle natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar (bei einer mehrstufigen Beteiligungsstruktur) mehr als 25 % der Kapital- oder Stimmanteile innehaben oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben (§ 3 Abs. 2 GwG Die Beteiligten sind verpflichtet, die zur Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen (§ 11 Abs. 6 GwG Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, besteht seit dem 1.1.2020 unter Umständen ein Beurkundungsverbot (§ 10 Abs. 9 Satz 4 GwG).

    • 7. Bemerkungen 
    • 8. Abschluss 
    • Wie geht es weiter?

      Nach Übermittlung Ihrer Daten, werden wir auf dieser Grundlage den Kaufvertrag vorbereiten und Ihnen mehrere Notartermine vorschlagen. Gleichzeitig beauftragen Sie damit den Notar mit der kostenpflichtigen Vorbereitung (u. a. Einholung eines Grundbuchauszugs, Erstellung eines Vertragsentwurfs) und Durchführung des Notartermins. Auf Wunsch informieren wir Sie gerne über die zu erwartenden Notarkosten.

    • Worauf ist beim Notartermin zu achten?

      Zum Notartermin müssen

      •      Käufer:in

      •      Verkäufer:in

      erscheinen und ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Zudem wird Ihre Steueridentifikationsnummer (erforderlich für die Anzeige des Kaufvertrags gegenüber dem Finanzamt) benötigt. Bei einem ausländischen Reisepass ist eine Meldebescheinigung oder der Aufenthaltstitel erforderlich.

       

      Im Notartermin verliest der Notar den Kaufvertrag. Hierbei werden alle Einzelheiten erläutert und Fragen beantwortet. Der Notartermin dauert in der Regel etwa 60 Minuten.

       

      Der Notartermin findet in deutscher Sprache statt. Sollte einer der Beteiligten nicht ausreichend Deutsch verstehen, muss ein Dolmetscher am Notartermin teilnehmen. Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit, ob Sie einen Dolmetscher benötigen. Wir werden Ihnen hierbei gerne behilflich sein.

    • Alle Angaben vollständig?

      Bitte überprüfen Sie vor dem Absenden des Datenblattes alle Ihre Angaben sorgfältig. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ergänzungen vornehmen wollen, speichern Sie Ihre Angaben bitte vorerst über den Button "Zwischenspeichern & Teilen". So können Sie das Formular zunächst speichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten und anschließend abschicken.

      Vielen Dank!

    • Should be Empty: