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    • 1. Lenkzeit  
    • In der Regel darf die Tageslenkzeit für Lkw-Fahrer nur 9 Stunden betragen. Eine Ausnahmeregelung sieht allerdings vor, dass diese maximal zweimal in einer Woche auf 10 Stunden erhöht werden kann.

    • 2. Pausenzeit 
    • Nach spätestens 4,5 Stunden muss eine Pause eingelegt werden.

      In Blöcken aufteilbar, allerdings zuerst eine kurze Pause von von 15 Minuten und die restlichen 30 Minuten später.

    • 3. Pflicht zur Abfahrtskontrolle  
    • Vor Beginn einer Arbeitsschicht ist eine Abfahrtskontrolle durchzuführen. Dabei ist das Fahrzeug von dem oder der Lkw-Fahrer im Rahmen einer Zustandskontrolle auf bestehende Mängel zu prüfen.

      Hierbei ist zu beachten, dass vor Fahrantritt, die ca. 15 Minuten nicht unterschritten werden.

       

    • 4. LKW Klassen 
    • bis 3,5 Tonnen: Kleinlaster und umgebaute Pkw

      bis 7,5 Tonnen: Leichte LKW

      bis 18 Tonnen: Mittelschwere LKW

      über 18 Tonnen: Schwere LKW

      ab 40 Tonnen und einer Länge von mehr als 18,75 Meter: EuroCombi

      Zur Sicherung haltender Fahrzeuge über 3,5 t sind Warntafeln zu verwenden. Die Warntafeln müssen zum benutzbaren Teil der Fahrbahn hin mit dem Umriss des Fahrzeuges oder der Ladung abschließen.

      Die Warntafeln dürfen nur während des Haltens an den Fahrzeugen heruntergeklappt werden.

    • 5. Schichtzeiten  
    • Im Normalfall eine maximale Schichtzeit von 13 Stunden pro Tag bei einer Ruhezeit von 11 Stunden. Wird die Ruhezeit auf 9 Stunden verkürzt, beträgt die maximale Schichtzeit 15 Stunden.

    • 6. Ruhezeiten 
    • Mindestens 11 Stunden Ruhezeit innerhalb von 24 Stunden sind vorgeschrieben. Eine Bindung an den Kalendertag ist dabei nicht vorgeschrieben. Die Ruhezeit kann sich beispielsweise auch von 9 Uhr bis 9 Uhr am Folgetag erstrecken.

      Die Ruhezeit kann innerhalb einer Woche 3 Mal auf 9 Stunden verkürzt werden.

    • 7. Nutzlast berechnen 
    • Ziehen Sie die in Feld G abgedruckte Leermasse (Eigengewicht), welches im Fahrzeugschein angegeben ist von der im Feld 1 angegebenen zul. Gesamtmasse ab.

       

      Beispiel:

      Feld G: 6390 kg – 11.990kg = 5.600kg (Nutzlast)

    • 8. Ladungssicherung 
    • „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können."

    • 9. Geschwindigkeit auf Landstraßen 
    • Außerhalb geschlossener Ortschaften richtet sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nach dem Gewicht des Fahrzeugs. Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen dürfen auf Landstraßen maximal 80 km/h fahren. Ab einem Gewicht über 7,5 Tonnen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h.

       

      ACHTUNG: Geschwindigkeit ist den Sicht und Wetterverhältnissen anzupassen.

    • 10. So viele Module brauchst du 
    • Alle fünf Jahre musst du an fünf Weiterbildungsmodulen teilnehmen um deinen LKW Führerschein zu verlängern. 

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