Die Notarstelle ist berechtigt, eine Eigentümerrecherche sowie weitere Grundbucheinsichten vorzunehmen, soweit dies im Rahmen der Auftragsbearbeitung zweckdienlich scheint. Die Notarstelle ist des Weiteren berechtigt, den Inhalt des Grundbuches und einen Abdruck des Grundbuchblattes ggfs. weiteren Vertragsbeteiligten mitzuteilen bzw. zu übersenden. Hierbei fallen lediglich Grundbucheinsichtskosten in Höhe von EUR 10,00 bis 20,00 an. Diese Angaben sind ohne Gewähr und können hiervon abweichen.
Ich bestätige mit meiner Unterschrift (Mit-)Eigentümer des vorgenannten Grundbesitzes zu sein.