Die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorstehenden Angaben werdenbestätigt. Nichtzutreffende oder unvollständige Angaben können die Rücknahme der Darlehenszusage bzw. die fristlose Kündigung des Darlehens nach sich ziehen. Die Bank ist berechtigt, diese Angaben anderen mit der Finanzierung befassten Institutionen vorzulegen. Eine Weitergabe von Daten an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) erfolgt nur im Rahmen des § 24 Bundesdatenschutzgesetz d.h. wenn die Datenweitergabe zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Darlehensnehmers nicht beeinträchtigt werden. Wir sind damit einverstanden, dass die Bank über uns eine Auskunft bei der SCHUFA einholt.